VdA - 01.01.2015

Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen

Fulda. Am 1. Januar 2015 tritt die von der Mitgliederversammlung am 25. September 2014 in Magdeburg beschlossene neue Beitragsordnung in Kraft. Die Mitglieder wurden darüber in Heft 4 (2014) des ARCHIVAR. Zeitschrift für Archivwesen (S. 437f.) informiert. Die neue Beitragsordnung finden Sie auch hier auf unserer Homepage.

Bitte beachten: Falls Sie für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags bei Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag eingerichtet haben, bitten wir Sie, diesen entsprechend zu aktualisieren.

Die Mitgliedsbeiträge werden gem. § 3 Abs. 2 der Satzung (Neufassung vom 25. September 2014) zum 1. Februar fällig.