Fulda. Am 1. Januar 2015 tritt die von der Mitgliederversammlung am 25. September 2014 in Magdeburg beschlossene neue Beitragsordnung in Kraft. Die Mitglieder wurden darüber in Heft 4 (2014) des ARCHIVAR. Zeitschrift für Archivwesen (S. 437f.) informiert. Die neue Beitragsordnung finden Sie auch hier auf unserer Homepage.
Bitte beachten: Falls Sie für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags bei Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag eingerichtet haben, bitten wir Sie, diesen entsprechend zu aktualisieren.
Die Mitgliedsbeiträge werden gem. § 3 Abs. 2 der Satzung (Neufassung vom 25. September 2014) zum 1. Februar fällig.