Flutkatastrophe und ihre Folgen für die Archive

(Prof. Dr. Volker Wahl, 21. Oktober 2002)

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Auf dem 73. Deutschen Archivtag in Trier (17.-20. September 2002) fanden die Auswirkungen der Flutkatastrophe vom August 2002 auf die Archive besondere Aufmerksamkeit. In der Eröffnungsrede des Vorsitzenden, in seinem Rechenschaftsbericht und in der Diskussion in der Mitgliederversammlung, aber auch in der Gesprächsrunde mit den ausländischen Archivtagsgästen und in den Veranstaltungen der Fachgruppen wurde das Ereignis thematisiert und über Hilfeleistungen für die betroffenen Archive gesprochen.

 

In der allgemeinen Diskussion zu dieser Problematik wurde der Blick darauf gelenkt, daß die Notfallplanung der Archive weitaus stärker als bisher die Elementargewalt Wasser berücksichtigen muß, daß der Archivbau unter diesem Gesichtspunkt überdacht werden sollte, was für die Standortfrage, die Baukonstruktion und auch für die Ausstattungsnormen gilt, daß die Technologie in der Behandlung von wassergeschädigtem Archivgut vorangetrieben werden muß, daß in der Archivarausbildung, aber auch in der Fort- und Weiterbildung mehr über präventive Aufgaben und Folgemaßnahmen in Katastrophenfällen zu reden ist. Eine solche Katastrophe wirft natürlich erneut die Forderung auf, die Schutz- und Sicherungsverfilmung für Archivgut ernst zu nehmen und sie finanziell abzusichern.

 

Im Geschäftsführenden Vorstand wurde angeregt, den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien darauf hinzuweisen, daß beim Einsatz der finanziellen Mittel der Bundesregierung zur Behebung der Hochwasserschäden die betroffenen Archive mit Schäden an Archivgut nicht vergessen werden dürfen. In einem Schreiben vom 24. September 2002 hat sich der Vorsitzende des VdA an Staatsminister, Prof. Dr. Nida-Rümelin, gewandt und ihm mitgeteilt, daß bei verschiedenen Archiven in den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt ein Bedarf an finanzieller Unterstützungsleistung besteht. Es geht vor allem darum, daß eingeleitete Rettungsmaßnahmen zur substantiellen Sicherung geschädigten Archivgutes, insbesondere durch Gefriertrocknung, Kosten verursachen, welche die Archive und ihre Träger ziemlich belasten werden, wenn die Spezialfirmen der Konservierung und Restaurierung diese Dienstleistung in Rechnung stellen.

 

Im Antwortschreiben des Beauftragten der Bundesregierung vom 1. Oktober 2002 wird darauf hingewiesen, daß im Rahmen des Fonds „Aufbauhilfe” der Bundesregierung ein Programmteil „Hochwasserschäden an Kulturgütern” eingerichtet wurde, der für Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft gilt und gegebenenfalls auch für Archive zur Verfügung steht. Ich zitiere aus dem Schreiben an den VdA: „Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien ist durchaus aufgeschlossen, wenn bei der Verteilung der Mittel in den Ländern auch Rettungsmaßnahmen für Archivgut berücksichtigt werden. Ein entsprechender Hinweis wird an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bzw. an das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt weitergeleitet.”

 

Im Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern des Beauftragten der Bundesregierung wurde der VdA um die Zusammenstellung von Schadenslisten, getrennt nach den Ländern, gebeten, die den zuständigen Länderministerien zugeleitet werden sollten. Die von den Archivverwaltungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt der Geschäftsstelle des VdA übermittelten Zusammenstellungen wurden inzwischen unter Bezugnahme auf den Schriftwechsel des VdA mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien und dessen Hinweis, daß die Archive mit in den Programmteil „Hochwasserschäden an Kulturgütern” einbezogen werden können und sollten, den zuständigen Ministerien in Dresden und Magdeburg zur Verfügung gestellt. Daran wurde die Bitte des VdA geknüpft, bei ihren Entscheidungen über finanzielle Hilfeleistungen aus dem Fonds „Aufbauhilfe” die Archive und das in Archiven geschädigte Kulturgut angemessen zu berücksichtigen.

 

Es wird zu gegebener Zeit darüber zu berichten sein, wie diese Initiative des VdA im Hinblick auf das Archivgut als schützenswertes Kulturgut bei den für die Verteilung der Mittel aus dem Fonds „Aufbauhilfe” der Bundesregierung und dem speziellen Programmteil „Hochwasserschäden an Kulturgütern” zuständigen Landesverwaltungen gefruchtet hat.