Professor Dr. Hermann Lübbe (Zürich)

 

Die Zukunft der Vergangenheit.

Kommunikationsnetzverdichtung und das Archivwesen.

 

Eröffnungsvortrag zum 71. Deutschen Archivtag in Nürnberg,

10. Oktober 2000

(Stand: Feb. 2001)


[Download des Textes als PDF-Datei]


Progressive Selbsthistorisierung prägt die moderne Zivilisation. Jede frühere Gegenwart war ungleich weniger als die unsrige bemüht, sich ihre Vergangenheit zugänglich und so gegenwärtig zu halten. Im harten Exempel heißt das: Unter Urban VIII, das heißt noch im frühen 17. Jahrhundert, wurden restliche Bronzebestände des römischen Pantheon, eines Kuppelbaus aus Hadrianischer Zeit, zur Nutzung für aktuelle künstlerische und militärische Zwecke eingeschmolzen. Überaus wertvolle Relikte der Antike wurden somit recycelt. Wir hingegen konservieren wiederausgegrabene Mauerreste einer Zisterzienserabtei. In den Niederlanden gibt es sogar eine Ziegelei, die die fraglichen Klostersteine, die den EG-Backsteinnormen nicht ganz genügen - sie sind zu groß -, neu brennt, nämlich für Zwecke denkmalspflegerischer Restauration.

 

Aus der Geschichte des Archivwesens ließe sich Analoges berichten. Noch im frühen 19. Jahrhundert, als das Interesse der Vergangenheitsvergegenwärtigung im modernen, historistischen Sinn längst erblüht war, haben meine ostfriesischen Landsleute umfangreiche offizielle Aktenmaterialien, die ja bekanntlich schlecht brennen, vergraben, damit sie verrotteten. Ein Schub regionalhistorischer Aktivitäten würde ausgelöst werden, wenn, was damals noch keiner Sicherung als Geschichtsquelle wert zu sein schien, durch einen Zufall erhalten ans Tageslicht käme(1).

 

Es heißt, einer Versuchung nicht nachzugeben, die kulturprägende Intensität moderner Vergangenheitsbezogenheit in ihren faszinierenden Details zu schildern - von den Tendenzen der Musealisierung immer weiterer Lebensbereiche(2) bis hin zur Repolitisierung kollektiver historischer Herkunftsprägungen in den aktuellen europäischen Bewegtheiten des Regionalismus(3).

 

Die Geschichte der modernen Selbsthistorisierung unserer Zivilisation ist wohlerforscht. Eine signifikante Ultrakurzgeschichte hat daraus Reinhart Koselleck gemacht, nämlich mit seiner Beschreibung und Erklärung des raschen Verschwindens des traditionsreichen Topos "Historia magistra vitae" um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert(4). Die Entdeckung der Historizität der Zivilisation setzt Erfahrungen der Gegenwartsschrumpfung voraus(5). Gegenwartsschrumpfung - das ist der Vorgang fortschreitender Verkürzung der Zeiträume, für die wir mit einiger Konstanz unserer Lebens-, Arbeits- und Produktionsverhältnisse rechnen können. Mit also schrumpfender Gegenwart rückt diejenige Vergangenheit der Gegenwart näher, in der wir diese Gegenwart partiell nicht mehr wiederzuerkennen vermögen, während komplementär dazu auch diejenige Zukunft der Gegenwart näherrückt, mit der wir für uns, unsere Kinder und Kindeskinder mit Lebensverhältnissen rechnen müssen, die in wesentlichen Hinsichten den gegenwärtigen nicht mehr gleichen werden.

 

Zur Veranschaulichung dieses Vorgangs würde sich selbstverständlich auch das Archivwesen eignen. Statt dessen verweise ich hier, zur Kontextverschaffung, exemplarisch auf die Forschung, für die die fragliche Gegenwartsschrumpfung als abnehmende Halbwertszeit wissenschaftlicher Literatur auffällig geworden ist(6). Mit zunehmender Dynamik des Forschungsprozesses verkürzt sich die Zahl der Jahre, die vergehen, bis die Hälfte des Lehrbuchs letzter Auflage einer beliebigen Fachdisziplin als veraltet zu gelten hat. Bibliothekare messen das über die Benutzungshäufigkeit wissenschaftliche Literatur, die mit wachsendem Alter ihres Erscheinungsdatums abnimmt. Mit dem Ausdruck ironischer Verzweiflung notierte kürzlich ein britischer Bibliothekar, daß ein einziges Exemplar der erst vor zehn Jahren im vielfachen Dutzend angeschafften molekularbiologischen Fachzeitschriften genüge, um die noch existente Gesamtnachfrage im Vereinigten Königreich zu bedienen. Überdies handle es sich beim Nachfrager nicht mehr um einen Molekularbiologen, vielmehr um einen Wissenschaftshistoriker.

 

Die kulturellen Folgewirkungen der so exemplarisch bibliotheksstatistisch meßbaren Zivilisationsdynamik sind auf den ersten Blick verblüffend -: Nie war der Anteil der gleichzeitig präsenten Informationsmenge, die bereits als veraltet gelten muß, größer als heute. Auf den zweiten Blick erkennt man, daß just das unsere blühende Wissenschaftshistoriographie evozieren mußte. Zur Zeit der Ptolemäischen Bibliotheksgründung zu Alexandrien gab es naheliegenderweise eine solche Herausforderung nicht.

 

Die Zivilisationsdynamik macht die Vergangenheit als Vergangenheit auffällig. Die wachsende Intensität unseres Interesses an der Vergangenheit ist damit freilich noch nicht erklärt. Gelegentlich stößt man auf das Argument, der aktuelle Historismus sei gewiß gegenwartsspezifisch, verhalte sich aber im übrigen zu den dominanten Gehalten der modernen Zivilisation kontingent, nämlich als ein pures Phänomen des Wohlstands, der es der modernen Kulturgenossenschaft eben erlaube, häufiger als in früheren Epochen zu aufwendigen Museumsreisen aufzubrechen, Mittel für Zwecke schmückender Gebäuderestauration zur Verfügung zu stellen und sich auf den Antiquitätenmärkten zu bedienen.

Richtig ist: Die Wohlfahrt ist eine notwendige Bedingung der singulären Aufwendungen, die wir heute für die Zwecke der Vergangenheitsvergegenwärtigung aufbieten. Aber um eine hinreichende Bedingung handelt es sich nicht. Es will ja erklärt sein, wieso wir uns nun gerade diese Vergangenheitsvergegenwärtigung soviel kosten lassen, anstatt die entsprechenden Mittel anderen, zukunftsinteressierten Zwecken zuzuwenden.

 

Eben das ist die Frage nach der Funktion des historischen Bewußtseins in unserer dynamischen Zivilisation. Sie soll uns in diesem Kontext nur beiläufig beschäftigen(7). Ich beschränke mich insoweit auf einige wenige Bemerkungen. "Je suis mon passé" - so lesen wir bei Jean Paul Sartre(8). "Die Geschichte steht für den Mann" - so hieß das in vor-feministischen Jahren bei Wilhelm Schapp(9). Den Sinn dieser knappen philosophischen Formel mag man sich am Beispiel der ihrerseits voll historisierten Geschichte der Autobiographie vergegenwärtigen(10).

 

Mit der Vergegenwärtigung dessen, wer wir sind, durch Erzählen unserer individuellen und kollektiven Herkunftsgeschichten hat es vergleichsweise geringe Schwierigkeiten, wenn diese erzählten Geschichten Vergegenwärtigungen von Vergangenheiten sind, über die wir nach den Mustern der Gegenwart und den auf sie sich beziehenden Lebenserfahrungen urteilen können. Die Schwierigkeiten mit der Vergegenwärtigung eigener individueller und vor allem kollektiver Vergangenheiten wachsen aber, wenn in Abhängigkeit von der skizzierten Innovationsdynamik eigene Vergangenheit einem immer rascher zur fremden Vergangenheit wird. Alsdann bedarf es expliziter Leistungen eines schließlich sogar wissenschaftlich elaborierten und disziplinierten historischen Bewußtseins, um eigene Vergangenheit in ihren fremd gewordenen Elementen verstehen und damit aneignungsfähig halten zu können beziehungsweise die Vergangenheit anderer diesen zurechnungsfähig.

 

Noch einmal also: Die historische Kultur ist eine spezifisch moderne Kultur, deren Nötigkeit ineins mit der Dynamik der modernen Zivilisation zunimmt, und diese Nötigkeit ist keine andere als die, unter Bedingungen der skizzierten Gegenwartsschrumpfung expandierende Vergangenheit mit dieser Gegenwart verknüpfbar zu halten. Unter Inanspruchnahme der in diesem Zusammenhang unvermeidlich gewordenen Kategorie der Identität läßt sich dasselbe auch so ausdrücken: Die Leistungen des historischen Bewußtseins kompensieren Gefahren temporaler Identitätsdiffusion.

 

Über die Bedeutung der Archive als Institutionen zur Sicherung und Erschließung der Quellen unseres historischen Wissens hat vor Archivaren und Historikern der Philosoph Spezialitäten nicht mitzuteilen. Der historische Prozeß der Transformationen der Archive von "Arsenalen des Rechts" in "Arsenale der Geschichte"(11) ist mit einigen markanten Ausnahmen, von denen noch die Rede sein wird, abgeschlossen. Entsprechend werden sie auch in der Öffentlichkeit bis hin zum Gesetzgeber primär als Einrichtungen der Kulturgutpflege in historischer Absicht klassifiziert. "Archivgut ist wegen seiner historischen Bedeutsamkeit wertvolles Kulturgut" - so bekräftigte das der erste Arbeitsentwurf für ein Landesarchivgesetz in Rheinland-Pfalz in seiner Begründung(12). Der Druck der vor einem Vierteljahrhundert in Deutschland einmal sehr hart an die Adresse der Historiker aller Berufe gerichtet gewesenen Aufforderung von Relevanzkontrolleuren, sich doch unter Berufung auf wichtige und richtige politische Zwecke ihres Tuns öffentlich zu verantworten(13), hat nachgelassen. Nichtsdestoweniger ist die Frage nach der politischen Relevanz der Archive auch heute beantwortbar, und zwar genau konträr zur geschichtspolitischen Legitimationsfunktion, die den Archiven und ihren Historikern durch politische Geschichtssinnverwalter einmal angesonnen war(14). Die fällige Antwort läßt sich in unüberbietbarer Prägnanz George Orwells politischem Schreckensroman "1984" entnehmen(15).

 

Orwell präsentiert uns ein sattes Bild der Lebenswelt im System der totalitär perfektionierten Herrschaft - von der informationstechnisch gewährleisteten Omnipräsenz des Großen Bruders über die Alltagsmisere zentralistischer Mangelverwaltungswirtschaft bis hin zur permanent gewordenen Ausnahmesituation kämpferischer Endsiegsorientierung. Dabei beschreibt Orwell den Totalitarismus selbstverständlich rechts-links-indifferent. Hauptfigur des Romans ist Winston Smith - verblüffenderweise ein Archivar. Der Beruf des Archivars hat doch für uns überwiegend eine freundliche, politisch eher unverfängliche, um nicht zu sagen: harmlose Anmutungsqualität, und entsprechend ist zu fragen, was denn just einen Archivar geeignet machen könnte, die Quintessenz totalitärer Herrschaft literarisch zu symbolisieren. Nun: Winston Smith hat die Funktion, im Wahrheitsministerium den Altaktenniederschlag des Handelns der politischen und administrativen Instanzen von jeweils gestern oder vorgestern fortlaufend so umzuschreiben, daß dieser Niederschlag sich zu den neuen, veränderten Erfordernissen von heute fügt und damit der Legitimierung der jeweils aktuellen Politik dienlich wird.

 

Das bedeutet: Die Vergangenheit wird politisch disponibel gemacht. Daß totalitäre Regime über unsere individuellen und kollektiven Biographien unter Zukunftsaspekten entscheiden - das ist uns historisch vertraut und den Älteren unter uns in Erinnerung. George Orwell führt uns eine Überbietung, ja die Vollendung der totalitären Dispositionsgewalt über unsere Lebensgeschichten vor, indem er diese Gewalt über die Zukunft hinaus sich auch noch auf unsere Vergangenheiten erstrecken läßt. Bringt man das mit dem zitierten Sartre-Satz - "Je suis mon passé" - in Verbindung, so heißt das: Der Totalitarismus vollendet sich als Dispositionsgewalt über unsere Identität. Wer wir sind - das sagt uns nun nicht mehr unsere Geschichte, vielmehr der politische Geschichtsdisponent, und der Archivar amtiert als Vollstrecker seiner Dispositionen. Ob wir dieser sind oder ein anderer waren, ja im Extremfall überhaupt nicht gewesen sind - das wird zum Inhalt von Identitätsverfügungen, deren Urkunden ihrerseits, statt in Archiven gesichert zu sein, der Archivarspraxis permanenter Vergangenheitsadjustierung überantwortet bleiben.

 

Es gibt den Einwand, Vergangenheitsumschrift sei doch, ganz unabhängig von ihrer Orwellsch entworfenen totalitären Perfektion, eine rezeptionsgeschichtlich erwiesene Regeltätigkeit unserer Historiker. Wozu schriebe man denn die Biographien großer historischer Persönlichkeiten, ja Nationalgeschichten und Historien weltgeschichtlicher Epochenumbrüche immer wieder neu und noch einmal neu, wenn unsere Vergangenheitsvergegenwärtigungsinteressen sich nicht mit unserer jeweiligen Gegenwart wandelten? Dieser Einwand ist, als Einwand, buchstäblich konfus. Er konfundiert nämlich die Unbestreitbarkeit, daß die Rezeption der Vergangenheit forschungspraktisch, kulturell und politisch aktuelle Funktionen erfüllt, mit dem ganz anderen Problem, wie sich das forschungspraktische Postulat methodologischer Begründung historischer Behauptungen jeweils sichern lasse. Was wir vergangenheitsbezogen jeweils wissen und im Drift seiner inzwischen überschaubaren Wirkungen neu beurteilen möchten, wandelt sich tatsächlich gegenwartsabhängig. Wahr ist auch, daß die Verfügbarkeit über Quellen unseres historischen Wissens sich ihrerseits historisch wandelt. Entscheidend bleibt, daß die Quellen, auf die wir unsere Aussagen über das, was der Fall war, stützen, nicht materiell und informationell zur Funktion unserer Interessiertheiten gemacht werden dürfen können, daß das, was war, nicht so, wie es nach Ausweis der Quellen tatsächlich war, gewesen sein möge, sondern ganz anders.

 

Komplementär zur Orwellschen Vision, wie sich in der Archivarstätigkeit der permanenten Vergangenheitsumschrift die totalitäre Herrschaft als Herrschaft über unsere vergangenheitsabhängige Identität vollendet, erfüllt somit in freien Gesellschaften der Archivar die elementare politische Funktion, die Quellen unseres identitätsverbürgenden Herkunftswissens politisch indisponibel zu halten.

 

Anspruchsvoller läßt sich, was Archivare tun, schwerlich beschreiben, und überdies ist leicht zu erkennen, daß die Nötigkeit dieses Tuns in modernen Gesellschaften, deren Verbund sich als Kommunikationsverbund darstellt, ständig zunimmt. Eindrucksvoll manifestierte sich die Einsicht in diese Zusammenhänge bei Gelegenheit des 11. Internationalen Kongresses der Archivare in Paris 1988, wo Jean Favier, Directeur des Archives Nationales, sachangemessen speziell die wachsende Bedeutung der Archive für die Zukunft der Erinnerung herausstellte(16).

Im historisch-politischen Kontext Frankreichs läßt sich natürlich selbstgewiß von der Zukunftsbedeutung der "mémorisation de l'information" sprechen. Nichtsdestoweniger stellt sich das Problem der professionellen und institutionellen Sicherung der Quellen unserer vergangenheitsabhängigen individuellen und kollektiven Selbstvergewisserung überall analog. Das findet heute seinen politischen Niederschlag in international vergleichbaren Tendenzen der Archivgesetzpolitik. Es läßt sich auch für den Laien und Bürger plausibel machen, was zu tun sei, um die Quellen unseres Geschichtswissens vor den politischen Aktivitäten Interessierter, die gern eine andere Vergangenheit gehabt haben möchten, zu schützen(17). Die mit Abstand wichtigste Regel, auf die man für den Geschichtsquellenschutz angewiesen bleibt, ist die, daß die Subjekte der Produktion von öffentlichem Archivgut nicht zugleich die Subjekte der Entscheidung über den Umgang mit diesem Archivgut sein dürfen. Vielmehr bedarf es unabhängiger Archivverwaltungen, die mit gesetzlich gesicherter Kompetenz speziell der Entscheidung darüber auszustatten sind, welche Anteile des Altaktenniederschlags des Handelns der staatlich verfaßten Öffentlichkeit zu verwahren, zu sichern und gemäß generellen gesetzlichen Regeln zugänglich zu halten sind und welche nicht. Just das wird in modernen Archivgesetzen sichergestellt(18). Selbstverständlich erfüllen moderne Archivgesetze wichtige weitere Zwecke - zum Beispiel den des archivgutbezogenen Persönlichkeitsschutzes(19). Aber die besagte, gesetzlich gesicherte Unabhängigkeit der Archivgutsicherung gegenüber den politischen Vergangenheitsinteressen der öffentlichen Archivgutproduzenten ist der politische und kulturelle Kern der Sache. Es handelt sich um nichts Geringeres als um die gesetzliche Konstituierung einer neuen und zusätzlichen Gewaltenteilung, nämlich der öffentliche Geschichtsurkunden produzierenden Gewalten einerseits und der geschichtsurkundensichernden Gewalt andererseits(20).

 

Die Archive finden sich somit heute in ihrer Tätigkeit wie nie zuvor in ihrer Geschichte durch zivilisatorische und näherhin auch durch politische Umstände begünstigt, die ihre Tätigkeit nötig machen, ja erzwingen, und das in freiheitssichernder Unabhängigkeit. Um so nötiger ist es zugleich, sich den Schwierigkeiten zu stellen, die heute die Tätigkeit der Archive bedrängen, und zwar wiederum modernitätsabhängig komplementär zur Dynamik der modernen Zivilisation wachsend. Unter der Fülle der einschlägigen Schwierigkeiten, die heute die Archivare bei ihren Konferenzen beschäftigen, gibt es auch Schwierigkeiten prinzipieller Art. Auf sie darf sich, fachfremd, in seiner begrenzten Zuständigkeit auch der Philosoph beziehen. Drei dieser Schwierigkeiten prinzipieller Art seien hier zuerst benannt und dann analysiert. Worum handelt es sich also? Erstens: Reliktmengenwachstum oder der wachsende Zwang zur rezeptiven Historisierung derjenigen Vergangenheit, die unsere Gegenwart zukünftig geworden sein wird. Zweitens: Die abnehmende relative Zuständigkeitsreichweite der öffentlichen Archive in Relation zur rasch wachsenden historiographischen Bedeutung des Archivguts nicht-staatlicher Einrichtungen. Drittens: Netzverdichtung oder die Zunahme des Anteils entscheidungstragender öffentlicher Kommunikation, die nicht dokumentiert oder löschungsanfällig ist.

 

Erstens sei jetzt der wachsende Zwang zur präzeptiven Historisierung der jenigen Vergangenheit erläutert, die unsere Gegenwart zukünftig geworden sein wird. Dieser Zwang resultiert aus dem jedem Archivar wohlvertrauten Vorgang der Archivgutvermehrung. Diese Vermehrung ist keineswegs wundersam. Akten über Akten werden gern in bürokratiekritischer Absicht ins Bild gebracht, und selbstverständlich gibt es für Bürokratiekritik mancherlei Anlaß. Gänzlich unvermeidlich ist hingegen, daß die Menge des informationstragenden Materials, bei herkömmlichen Akten also Papier, rascher wachsen muß als die Zahl der Akten produzierenden Stellen und Personen. Das ergibt sich mathematisch aus der quadratischen Zunahme der Menge der Beziehungen zwischen den Elementen eines Systems im Verhältnis zur Zahl dieser Elemente. Für Nicht-Archivare sei mit einigen wenigen Zahlen aus der Archivliteratur exemplarisch deutlich gemacht, in welche Aktenquantitäten sich das umsetzt. So lesen wir, daß die Schriftgutproduktion der US-Verwaltung für die Jahre 1862 bis 1940 auf insgesamt 500.000 laufende Meter taxiert wurde, während allein im Jahre 1962 mehr als 1000 km Schriftgut neu entstanden(21). Und noch eine analoge Veranschaulichung des archivarisch relevanten Reliktmengenwachstums: "Der Umfang des Belegschriftguts zur Jahresrechnung einer größeren Mittelstadt stieg von wenigen Bänden (0,15 m) im Jahre 1800 bereits bis 1883 auf das Siebenfache (1,1 m); für 1972 fielen 80 laufende Meter Stehordner an!"(22).

 

Genau komplementär zu dem so veranschaulichten Vorgang sinkt bekanntlich der Anteil des konservierungsfähigen Schriftguts progressiv, und das hat nicht nur mengenbedingte ökonomische Gründe. Der wichtigste Grund ist, daß mit der dramatisch wachsenden Altaktenmenge zugleich der quellensicherungspraktische Sinn ihrer vollständigen Verwahrung an Geltung verliert. Einer der Gründe für diese prästabilierte Harmonie von Mengenwachstum und Wertverfall der Aktenbestände ist die systembedingt zunehmende Redundanz des Materials. Mit der funktionalen Ausdifferenzierung bürokratischer Vorgänge nimmt eo ipso die Mehrfachbefassung mit ein und demselben Vorgang zu. Die Kopiermaschinen werden reichlich bedient, und der Aktenumfang muß entsprechend noch rascher als ihr Informationsgehalt wachsen.

 

Aus diesem oder aus weiteren, anderen Gründen nimmt der Anteil der nach autonomer Entscheidung der Archivare shredderbedürftige Anteil des anfallenden Materials noch rascher zu als dieses selbst, und der Laie ist beeindruckt, wenn er liest, daß englische, auch amerikanische Archivare eine Absenkung der Archivierungsquote "auf nur 1 oder 2 % des Gesamtanfalls für notwendig halten"(23). Den Vorgang der Aussonderung des verwahrungsunwerten Schriftguts nennt man in der deutschen Archivpraxis bekanntlich "Kassation", und die auch philosophisch-geschichtstheoretisch interessante Kernfrage des Kassationsproblems ist natürlich die nach dem Kriterium für die Unterscheidung von Archivgut und Shreddergut in diesem Urakt der Kassation, über den sich die Geschichtsquellen bilden, die der historischen Forschung der Zukunft zur Verfügung stehen werden. Selbstverständlich lassen sich solche Kriterien finden. Auch im Wandel unserer Rezeptionsgeschichten gibt es eine gewisse, anthropologisch basierte Konstanz humaner Interessen. Es gibt systemtheoretisch beschreibbare Universalien individueller und institutioneller Interaktion. Es gibt die Rekurrenz epochenindifferenter Lebenstatbestände, und es gibt die Formen des Umgangs mit ihnen, die klassisch, also auffällig alterungsresistent sind.

 

Nichtsdestoweniger wäre es naiv, auf die Frage nach dem Kassationskriterium pauschal die Auskunft "Das Wichtige" zu geben. Diese Auskunft wäre eben nicht die Antwort, vielmehr die Benennung des Problems. Um welches Problem handelt es sich? Es handelt sich um die gegenwärtige Vorausschätzung des Interesses Späterer an derjenigen Vergangenheit, die unsere Gegenwart zukünftig geworden sein wird. Für genau diesen Akt der gegenwärtigen Vorausschätzung zukünftiger Vergangenheitsvergegenwärtigungsinteressen habe ich den Begriff der Präzeption vorgeschlagen, wobei der ungewohnte Begriffsname "Präzeption" ein Neologismus ist, der sich zum vertrauten Fremdwort "Rezeption" genau komplementär verhält(24). Mit der Dynamik der modernen Zivilisation nehmen generell die Schwierigkeiten ihrer Vorhersehbarkeit ab, und in demselben Maße, in welchem die zukünftigen zivilisatorischen Entwicklungen vom Faktor technisch und organisatorisch umgesetzten und wirtschaftlich, sozial und kulturell genutzten zukünftigen wissenschaftlichen Wissens mitbestimmt ist, sind unseren Prognosemöglichkeiten sogar prinzipielle Grenzen gesetzt. Eben das begrenzt auch die Rationalitätschancen des präzeptiven Handelns in der archivarischen Kassation, und einzig die Schärfung des historischen Sinns für zivilisatorische Evolutionen der relativ langen Dauer ist geeignet, die fraglichen Rationalitätschancen zu verbessern.

 

An zwei aktuellen Vorgängen sei exemplarisch erläutert, was das heißen könnte. Anders als die Theoretiker der Technokratie angenommen haben, nimmt in den zivilisatorisch hochentwickelten Gesellschaften mit der Verwissenschaftlichung und Technisierung unserer Lebensvoraussetzungen das Common-sense-orientierte Engagement der Laien in ihrer Rolle als Bürger keineswegs ab. Ganz im Gegenteil intensiviert es sich(25), und verfassungsrechtspolitisch entspricht dem eine Ausweitung plebiszitärer Volksrechte, und wo es sie bereits gibt, werden sie genutzt, ja mit Ausweitungstendenzen ausgeschöpft(26). In Deutschland sind für diesen Vorgang die Verfassungen der neuen Bundesländer signifikant, und auch in den alten Bundesländern wächst die politische Bedeutung des Plebiszits - in Bayern vor allem. Es liegt auf der Hand, daß die mannigfachen, gelegentlich als störend und lästig erfahrenen Bürger-Initiativen zu den politischen Bewegtheiten gehören, die die Fortbildung der Volksrechte fördern, ja erzwingen. Für die spätere Historiographie dieses Vorgangs, der sich mit Sicherheit in Deutschland auch bundesrechtlich auswirken wird, wäre es naturgemäß von großem Interesse, auch auf das Schriftgut, das die fraglichen Bewegungen in reichem Maße produzieren, zurückgreifen zu können. Es handelt sich dabei keineswegs nur um die bibliothekarisch und pressearchivarisch zugänglichen Publikationen. Viele Bürger-Initiativen haben Formen der Dauerhaftigkeit ausgebildet, Aktivitäts-Rekurrenzen, Institutionen gar mit ihren Büros und Aktenordnern. Plakate, Postwurfsendungen und analoge Formen der Aktivitäts-Manifestation, um die sich die Archivare ja auch in anderen, vielleicht weniger bedeutsamen Fällen gekümmert haben(27), sind potentiell Quellen künftiger historischer Rekonstruktion des großräumigen Vorgangs, der gerade in hochentwickelten, komplexen Zivilisationen die Bereitschaft zu selbstbestimmten politischen Initiativen sich intensivieren läßt.

 

Als ein weiterer, kulturell tiefreichender und spezifisch moderner Vorgang ist uns allen die so genannte Säkularisierung bekannt(28). Was immer das in seinen Details und in seinen generellen sowie speziellen Bedingungen für ein Vorgang sein mag -: Leere Kirchenbänke beim Hauptgottesdienst am fünften Sonntag nach Trinitatis, das heißt in der Urlaubszeit, veranschaulichen ihn. Klagen über diesen Bestand gibt es auch in den USA(29). Andererseits weiß man, daß gerade die religionsrechtliche Modernität dieses Landes, das heißt die strikte Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften in religionsfreundlicher Absicht, dem religiösen Leben dort zugute gekommen ist und nicht zuletzt der katholischen Kirche daselbst(30). Entgegen den Erwartungen prominenter Religionskritiker aus den intellektuellen Traditionen des 19. Jahrhunderts kann somit von Inkompatibilität von Modernität einerseits und Religiosität andererseits keine Rede sein, und um so intensiver wird uns nach aller Voraussicht auch in Zukunft historisch die Frage nach den Wandlungen des religiösen Lebens beschäftigen, mit deren vollem Verständnis wir gegenwärtig Schwierigkeiten haben. Eine Pluralisierung der religiösen Lebensformen und ihrer Gemeinschaften scheint sich abzuzeichnen - in den USA seit langem ohnehin, aber längst auch, regional und konfessionell differenziert, in Europa, teils binnenkirchlich, teils auch in neuen religiösen Gruppenbildungen außerhalb der Traditionskirchen. In quantitativer Hinsicht handelt es sich eher um Marginalitäten, die aber bis hin zu parlamentarischen Enquete-Kommissionen wachsende öffentliche Aufmerksamkeit finden(31). Die Dokumente dieser Transformationen religiöser Kultur, auf die man zu ihrem Verständnis und zu ihrer Rekonstruktion künftig angewiesen sein wird, haben abermals nach Funktion, publizistischer Präsenz und nach Zugänglichkeit den Charakter eines weit zerstreuten, sammelbedürftigen Materials, das man zur Bildung von Quellen zukünftiger historischer Erforschung aktuell kaum schon voll verständlicher religionskultureller Prozesse gesammelt, gesichert und zugänglich gemacht wünschen möchte. Das erfordert zukunftsbezogenen historischen Sinn beim archivgutbildenden Grundakt präzeptiver Kassation.

 

In den beiden dafür exemplarisch erwogenen Fällen ist nun freilich eine primäre Zuständigkeit öffentlicher, gar staatlicher Archive für die fraglichen Materialien nur partiell gegeben, und damit ist bereits die an zweiter Stelle genannte Schwierigkeit berührt, die aus prinzipiellen Gründen in der modernen Zivilisation die Tätigkeit öffentlicher Archive einschränkt, nämlich in Relation zur dramatisch wachsenden Menge zukünftig historisch bedeutsamer Informationsniederschläge aus der Tätigkeit nicht-staatlicher Stellen. Die wachsende Bedeutung nicht-staatlicher Archive ist natürlich den Archivaren seit langem bekannt(32). Es lohnt sich aber, sich die Dimensionen des Vorgangs in seiner Abhängigkeit von der aktuellen zivilisatorischen Evolution vor Augen zu rücken. Mit dem Modernitätsgrad unserer Zivilisation weiten sich unsere wechselseitigen individuellen und institutionellen Abhängigkeiten über sehr große regionale und soziale Räume hinweg aus. Sie überschreiten nationale Grenzen und gewinnen kontinentale, ja in etlichen Hinsichten globale Dimensionen. Umgekehrt formuliert heißt das: Die traditionellen Organisationen unseres sozialen und politischen Zusammenlebens verlieren an Autarkie, und sogar die Staaten erleiden faktisch Souveränitätsverluste. Genau komplementär zu diesem Vorgang verhält sich die rasch wachsende Menge der internationalen, ja supranationalen Institutionen, die durch ihre Tätigkeit die Autarkieverluste ihrer Mitglieder kompensieren(33). Die Zahl der international tätigen Regierungsorganisationen liegt inzwischen weit über dreitausend. Die wichtigsten dieser Einrichtungen sind uns, sei es als professionell Beteiligten, sei es in der Rolle schlichter Medienkonsumenten, geläufig - von der UNO bis zur WTO, von der NATO bis zur OSZE und vom Europarat bis zur EU. Der weitaus überwiegende Anteil dieser Organisationen ist ausschließlich Experten bekannt - vom IFRB ("International Frequency Registration Board") bis zur CDDH, deren vollständigen offiziellen Namen man im vielseitigen Abkürzungsverzeichnis eines beliebigen Lehrbuchs des Völkerrechts nachlesen kann(34).

 

Die Tätigkeit dieser Regierungsorganisationen spiegelt sich selbstverständlich auch, wenn auch nicht vollständig, in den nationalen Aktenbeständen der Mitglieder dieser Organisationen. Aber nur in geringem Umfang gilt das für die Tätigkeit der international tätigen Organisationen, die nicht Regierungs-Organisationen sind. Ihre Anzahl überbietet die Zahl der Regierungs-Organisationen um das Fünf- bis Sechsfache(35). Die Einrichtungen, die unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Zwecke verfolgen, dominieren dabei. Sie verändern durch ihre Tätigkeit unsere Lebensbedingungen tiefreichend. Die Politik schafft Rahmenbedingungen dieses Wandels, aber plant ihn nicht und vollzieht ihn nicht. Überdies reichen die Aktivitäten der internationalen Organisationen privaten Rechts weit über den wirtschaftlichen Bereich hinaus. Fachverbände von Wissenschaftlern sorgen für wirksamere öffentliche Präsenz von Forschungsdesideraten und forschungspraktischen Standards. International kooperierende Künstlervereinigungen setzen mit publizistischen Mitteln Regierungen unter Druck, denen die Freiheit der Kunst lästig ist. "Amnesty International" bringt Menschenrechtsverletzungen medienerfahren vor das Forum der Weltöffentlichkeit. International kooperierende Clubs erweitern und intensivieren die Austauschbeziehungen von Eliten. Kirchennahe und sonstige Hilfsorganisationen leisten wesentliche Beiträge zur Entwicklungspolitik.

 

In der Zusammenfassung bedeutet das: Die so genannte Weltgesellschaft ist institutionell manifest, und in wichtigen Hinsichten existiert sie zugleich als Zivilgesellschaft. In den nationalen Gesellschaften sind die zivilen Formen ihrer Selbstorganisation, die progressiv verläuft, ohnehin unübersehbar - vom Sportvereinswesen bis zu den Selbsthilfegruppen und von der rasch wachsenden Zahl von Stiftungen mit gemeinnütziger, kultureller oder sozialer Zweckbestimmung bis hin zu den in etlichen Fällen bereits ökonomisch autarken, selbsttragenden privaten Universitäten und Forschungseinrichtungen. Der Prozeß der Bildung von Schriftgut, das später einmal über den aktuellen zivilisatorischen Wandel historisch Aufschluß geben wird, verläuft von den Medien bis zu den Parteien und von den Verbänden bis zu den größeren Unternehmen nicht weniger dramatisch als im öffentlichen, staatlich kontrollierten Bereich. Eine Angleichung der Professionalitätsstandards ist wünschenswert, ja im Interesse der Sicherung der Bedingungen zukünftiger Vergangenheitsvergegenwärtigung zwingend geboten. Dabei wäre es eine Illusion anzunehmen, daß solche Angleichung gesetzgeberisch verfügt und wirksam gemacht werden könnte. Auch sie wird nur über Formen der Selbstorganisation des modernen Archivwesens über die Grenzen öffentlicher und nicht-öffentlicher Trägerschaften hinweg zustande kommen. Der Beratungs- und Austauschbedarf steigt. Gerade auch für das Archivwesen gilt somit: In der Selbstorganisation moderner Gesellschaften rückt der Staat unbeschadet seiner unaufgebbaren Zuständigkeitsmonopole ein in die sich fortschreitend verlängernde Reihe der institutionellen Selbsterhaltungsbedingungen hochentwickelter Gesellschaften. "Dienstleistung" ist der vertraute Name eines der Begriffe, mit deren Hilfe wir heute die funktionale Äquivalenz staatlicher und nicht-staatlicher Tätigkeiten von öffentlichem Interesse beschreiben(36).

 

Es sei auch noch daran erinnert, daß im Kontext moderner Gesellschaften in der Konsequenz der dramatisch gestiegenen durchschnittlichen Ausbildungs- und Bildungsniveaus und der sich damit zugleich verbindenden Individualisierung auch die Selbsthistorisierungsinteressen der Individuen und kleinen Gruppen, der Familien zumal, an Intensität gewonnen haben. Wie führt man ein Familienarchiv? Wie sähe ein Fotoalbum aus, das auch für Dritte willkommene Gelegenheiten der Wiedererkennung und Unterscheidung böte? Gut oder schlecht gesammelt -: die Quellen für alltagshistoriographische Untersuchungen fließen über und man wünscht sich eine bessere Fassung dieser Quellen. Ein Nebentätigkeitsfeld für Archivare als Erwachsenenbildner tut sich auf. Längst gibt es Archive für die Sammlung von Privatarchiven. Die prominenten einschlägigen Sammlungen sind allbekannt. Aber Prominenz ist ein relativer Begriff, und auch die Hinterlassenschaften lokal oder regional bedeutender Dichter und sonstiger Stifter von Bleibendem werden heute gesammelt. Bedeutende Unternehmerpersönlichkeiten prägen heute Kommunen und sogar größere Räume ungleich stärker als das früher einmal jenen Herrschaftsfamilien möglich war, deren Hausarchiv heute als Quelle lokaler Geschichtskenntnis unentbehrlich ist. Kurz: Sogar für die präzeptive Organisation von Privatnachlässen gibt es heute einen Beratungsbedarf.

 

Drittens ist jetzt noch, abschließend, das Thema der Netzverdichtung zu erläutern, nämlich mit seiner archivpraktisch wichtigsten Folge des wachsenden nicht dokumentierten Anteils an den entscheidungstragenden administrativen und politischen kommunikativen Interaktionen. - Modernisierungsvorgänge - davon war die Rede - lassen sich unter anderem als Vorgänge regional und sozial expandierender wechselseitiger Abhängigkeiten beschreiben. Technisch sind diese wechselseitigen Abhängigkeiten in Netzen realisiert, und entsprechend läßt sich auch in einem signifikanten Detail die Zivilisationsgeschichte metonymisch als Netzverdichtungsgeschichte beschreiben. Makrohistorisch betrachtet verläuft diese Verdichtung kontinuierlich, mikrohistorisch in Schüben - so im spätmittelalterlichen, stadtgründungsabhängigen Straßenbau zum Beispiel oder auch in der Eisenbahnbaugeschichte des 19. Jahrhunderts. Innerhalb der Netzbildungsgeschichte hat sich nun eine Revolution vollzogen, die vor gut einhundert Jahren begann und sich bis heute fortsetzt. Gemeint ist die technische Ablösung der Kommunikationsnetze von den Verkehrsnetzen. "Revolution" - das ist ein starker Ausdruck zur Kennzeichnung dieses Vorgangs. Daß er nicht übertrieben ist, sieht man schon, wenn man sich vergegenwärtigt, wie noch zur Goethe-Zeit ein jeder Brief und jede administrative Anordnung oder militärische Befehl auf Landwegen transportiert werden mußte - mit der Kutsche oder in Eilfällen mit reitenden Boten und später dann mit der Eisenbahn. Die Emanzipation des Informationstransfers von den einschränkenden Bedingungen zeitfressender, überdies dünner, also umwegreicher Landwege bewirkt tatsächlich eine zivilisatorische Revolution. Sie tut es nicht nur wegen des Wegfalls der Zeitabstände zwischen Aussendung und Empfang einer Botschaft und der dramatischen Absenkung der Transferkosten. Revolutionär wirkt vor allem, daß Kommunikationsnetze, die sich von den Verkehrsnetzen abgelöst haben, sich schließen lassen, das heißt, daß in ihnen jeder potentielle Netzteilnehmer mit jedem anderen Teilnehmer direkt, also umwegfrei sich verbinden läßt. Netze genau dieser Eigenschaft haben kein Zentrum mehr, und eben das ist eine der wichtigsten Bedingungen, nämlich zunächst einmal technisch-geometrischen Bedingung für das Verschwinden der bis in die Anfänge der Stadtbildungsgeschichte zurückreichenden Stadt-Land-Differenz als einer Kulturdifferenz(37).

 

Selbstverständlich wirkt die skizzierte zivilisationsevolutionäre Tendenz auch auf das Archivwesen zurück, und zwar in mannigfacher Hinsicht. Zunächst nimmt auch die öffentliche Verwaltung in wohlbestimmter Hinsicht an den Dezentralisierungsprozessen teil. Praktisch bedeutet das: Bei Großkreisbildungen, wie sie in Deutschland Mitte der siebziger Jahre von den Landesgesetzgebern verfügt wurden, kam es aus unterschiedlichen Gründen zur Dislozierung von Verwaltungsteilen. Pkw-Zulassungsämter oder Paßausgabestellen blieben mehrfach eingerichtet. Volkshochschulabteilungen wurden, statt nach dem Prinzip der Einheit der Verwaltung zentralisiert, vielmehr nachfrageorientiert dislociert mehrfach gebildet. Für sonstige Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft wie Museen oder Dauerausstellungen, auch Zweittagungsstätten der Räte in restaurierten denkmalswerten Gebäuden galt und gilt ohnehin der Grundsatz tunlichster Gleichverteilung repräsentativer Präsenz der Gebietskörperschaft über die Fläche. Der geschlossene Verbund moderner Kommunikationsmittel macht es möglich.

 

Analog zu diesen Tendenzen verliert auch der Aktenniederschlag modernen Verwaltungshandelns an Zentralität. Überdies differenziert er sich über die wachsende Zahl von Zweckverbänden, sonstigen interkommunalen Kooperationen bis hin zu den höheren Kommunalverbänden fortschreitend aus. Nie zuvor waren entsprechend die Integrationsleistungen, die die öffentlichen Archive in der Archivgutbildung zu erbringen hatten, größer als heute.

 

Gravierender ist eine andere Seite der Sache. Mit der technisch ermöglichten Verdichtung der Informationsflüsse in komplex gewordenen Verwaltungssystemen nimmt zwangsläufig der Anteil entscheidungsvorbereitender, ja entscheidungstragender Kommunikationsakte zu, die sich gar nicht mehr papieren niederschlagen, vielmehr digitalisiert verbleiben, sich langfristig physikalisch bedingt in Rauschen auflösen, zuvor schon gelöscht werden oder im Falle zahlloser Telefonate, wie früher Gespräche unter vier Augen, gar keine Dokumentation kennen.

 

Das bedeutet archivpraktisch selbstverständlich, daß die Archivgutbildung sich in wachsendem Maße auch auf den digitalisierten Informationsniederschlag des administrativen und politischen Handelns erstrecken muß(38). Es bedeutet vor allem auch, daß ineins mit dem wachsenden Anteil der elektronisierten, aber nicht dokumentierten kommunikativen Interaktionen im administrativen und politischen Handeln die Repräsentativität des für die Archivgutbildung verfügbaren Materials abnimmt, das heißt dieses Material gewinnt an Kontingenz in Relation zu den faktisch maßgebend gewesenen kommunikativen Prozessen im administrativen und politischen Vorlauf einer Entscheidung.

 

Ein anderes Moment tritt hinzu. Amtschefs, Minister, politische Beamte aller Ränge und Funktionen repräsentieren heute in ihrer Person Ämter in ihren rechtlich geregelten Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Aber auch aus ihren Parteizugehörigkeiten ergeben sich Verantwortlichkeiten anderer nicht-amtlicher, nichtsdestoweniger höchst wirksamer Art, und es wäre anachronistisch und somit lebensfremd zu meinen, dies beträfe exklusiv das Privatleben der fraglichen Subjekte. Die von Parteien oder auch Koalitionen getragenen Mehrheiten umgreifen mit ihrer Partei- und Koalitionsraison die geteilten Gewalten der Legislative und Exekutive. Die entsprechend politisch jeweils ausschlaggebende Partei- oder Koalitionsraison bleibt selbstverständlich von der Raison einer Amtsinhaberschaft unterscheidbar. Aber in der Einheit der Person der Handelnden läßt sich, was so zu unterscheiden ist, nicht säuberlich trennen, und auf der Ebene der Aktenproduktion heißt das: Neben den Amtsakten werden von den mehrheitsabhängig wechselnden Amtsinhabern Handakten geführt, in denen sich die Beziehungen zur Partei, zum Koalitionspartner, zur politischen Klientel von Verbänden, Gewerkschaften und allerlei sonstigen wählerschaftsrelevanten Gruppen niederschlagen. Und wiederum ist es dieser Niederschlag, in welchem die effektiven politischen Entscheidungsprozesse deutlicher als in den Amtsakten hervortreten. Aber unbeschadet der Vorschriften der Archivgesetze gelangt das einschlägige Material gar nicht eo ipso in die öffentlichen Archive. Die Handakten werden vielmehr bei Amtsaufgabe mitgenommen, sie lagern in Privathäusern, in Parteiarchiven oder auch in Verbandsbürokellern. Als Interessierter weiß man, daß das so ist. Einer rechtlichen Beurteilung enthält man sich besser - von klaren Fällen des Rechtsverstoßes einmal abgesehen, und es empfiehlt sich Skepsis in Beantwortung der Frage, ob hier rechtliche Regelungen überhaupt durchgreifend Klarheit zu schaffen vermöchten.

 

Entsprechend haben sich die Pragmatiker unter den Archivaren auf die skizzierte Lage längst eingestellt und wenden sich mit informellen, unverbindlichen Bitten an bekannte Senioren unter den ehemaligen Amtsinhabern, bei denen man archivarisch interessante Materialien vermuten darf, ob man das Material nicht übernehmen könne. Am ehesten führt dabei die Korrespondenz mit allfälligen Erben zum Erfolg, die froh sind, das platzraubende und staubige, aber pietätsbelastete und gelegentlich auch als historisch relevant respektierte Gut loszuwerden.

 

Im Resümee heißt: Unbeschadet der technischen, organisatorischen und wissenschaftlichen Steigerung der Leistungsfähigkeit des modernen Archivwesens nimmt die Kontingenz im Prozeß der Archivgutbildung nicht etwa ab, vielmehr zu, nämlich allein schon aus den skizzierten prinzipiellen und somit unabwendbar wirksamen Gründen.

 

Die Sache hat freilich auch ihr Tröstliches. Indem die Schwierigkeiten der Erfüllung der Leistungen des historischen Bewußtseins ineins mit unserer Angewiesenheit auf diese Leistungen zunimmt, werden wir in nötiger Weise daran erinnert, daß auch das irreversible Vergessen Teil unserer humanen Lebensverbringung ist. Lethe ist deshalb, genau komplementär zur wachsenden Intensität unserer Anstrengungen zur Vergangenheitsvergegenwärtigung, wieder zu einem aktuellen Thema geworden(39).

 

 

Anmerkungen:

 

1. So nach dem Hinweis von Herrn Archivdirektor a.D. Dr. Walter Deeters, Aurich (Ostfriesland), den ich im Kapitel 4 ("Informationsdynamik und Überlieferungsbildung" meines Buches "Im Zug der Zeit. Verkürzter Aufenthalt in der Gegenwart", Berlin, Heidelberg, New York etc. 21994, p. 161 mit Dank verwertet habe.

 

2. Cf. dazu die Belege aus der Museumsstatistik in meinem Aufsatz "Der Fortschritt und das Museum", in: Hermann Lübbe: Die Aufdringlichkeit der Geschichte. Herausforderungen der Moderne vom Historismus bis zum Nationalsozialismus. Graz, Wien, Köln 1989, pp. 13-29.

 

3. Diese Bewegtheiten provozierten schon vor zwanzig Jahren die Charakteristik "Aufstand der Provinz", so Dirk Gerdes (Hrsg.): Aufstand der Provinz. Regionalismus in Westeuropa. Frankfurt am Main, New York 1980. - Zur Rolle des Regionalismus in der Politik der europäischen Einigung cf. mein Buch "Abschied vom Superstaat. Vereinigte Staaten von Europa wird es nicht geben", Berlin 1994, bes. pp. 57ff.

 

4. Reinhart Koselleck: Historia magistra vitae. Über die Auflösung des Topos im Horizont neuzeitlich bewegter Geschichte. In: Natur und Geschichte. Karl Löwith zum 70. Geburtstag. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1967, pp. 196-219.

 

5. Zum Begriff der Gegenwartsschrumpfung cf. meine Abhandlung "Zeit-Erfahrungen. Sieben Begriffe zur Beschreibung moderner Zivilisationsdynamik", in: Hermann Lübbe: Modernisierung und Folgelasten. Trends kultureller und politischer Evolution. Berlin, Heidelberg, New York etc. 1997, pp. 23-50, pp. 29-33.

 

6. R. W. Burton, R. W. Kebler: The "Half-Life" of Some Scientific and Technical Literatures. In: American Documentation. Vol. XI (1960), pp. 18-22.

 

7. Wissenschaftstheorie und Kulturtheorie der historischen Wissenschaften sind in meinem Buch "Geschichtsbegriff und Geschichtsinteresse. Analytik und Pragmatik der Historie" aufgearbeitet. (Basel/Stuttgart 1977)

 

8. Jean Paul Sartre: L'être et le néant. Essai d'ontologie phénoménologique. Paris 1943, p 159.

 

9. Wilhelm Schapp: In Geschichten verstrickt. Zum Sein von Mensch und Ding. Mit einem Vorwort zur Neuauflage von Hermann Lübbe. Wiesbaden 1976, p. 103.

 

10. Georg Misch: Geschichte der Autobiographie. Vier Bände. Zur Publikationsgeschichte dieses großen Werkes cf. Gerhard Schulte-Bulmke: Vorwort des Verlegers. In: Georg Misch: Geschichte der Autobiographie. Vierter Band. Zweite Hälfte. Frankfurt am Main 1969.

 

11. So nach einer Formulierung, unter Berufung auf A. Wagner, Gerhard Granier: Benutzungsgrenzjahre in öffentlichen Archiven. In: Der Archivar. Jahrgang 29, Heft 2 (1976), Sp. 195-202, Sp. 196.

 

12. Zitiert bei Volker Wahl: Archivgut als Kulturgut. Gedanken über die Kulturfunktion der Archive. In: Archive und Gesellschaft. Referate des 66. Deutschen Archivtags. 25.-29. September 1995 in Hamburg, veranstaltet vom Verein deutscher Archivare. Siegburg 1996, pp. 35-68, pp. 45f.

 

13. Zum Sinn und Unsinn der damals proklamierten Relevanznachweispflichten Thomas Nipperdey: Über Relevanz. In: Aus Theorie und Praxis der Geschichtswissenschaft. Festschrift für Hans Herzfeld zum 80. Geburtstag. Im Auftrag des Friedrich-Meinecke-Instituts herausgegeben von Dietrich Kurze. Berlin/New York 1972, pp. 1-26.

 

14. Cf. dazu Hans Booms: Gesellschaftsordnung und Überlieferungsbildung. Probleme archivarischer Quellenbewertung. Vortrag des 47. Deutschen Archivtages. In: Der Archivar. Jahrgang 25, Heft 1 (1972), Sp. 23-28.

 

15. Zum utopiehistorischen Ort dieses Romans cf. meinen Aufsatz "Rückblick auf das Orwell-Jahr: Die Schreckensutopien", in: Utopien. Möglichkeit des Unmöglichen. In Zusammenarbeit mit Jacqueline Baumann und Rosmarie Zimmermann herausgegeben von Hans-Jürg Braun. Zürich 1987, pp. 87-100.

 

16. Von einer "révolution des conservateurs" sprach gar Bernard Ullmann: Archives: La course contre l'oubli. In: L'Express (1.9.1989), pp. 42-48, p. 47. - Cf. ferner Emmanuel de Roux: Le Onzième Congrès International des Archives. La mémoire du futur. In: Le Monde (26.8.1988), pp. 1, 17.

 

17. Cf. dazu den Sammelband von Hermann Bannasch (Hrsg.): Zeitgeschichte in den Schranken des Archivrechts. Beiträge eines Symposions zu Ehren von Prof. Dr. Dr. Gregor Richter am 29. und 30. Januar 1992 in Stuttgart. Stuttgart 1995. Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Serie A. Landesarchivdirektion. Heft 4.

 

18. Cf. dazu Andreas Nadler: Die Archivierung und Benutzung staatlichen Archivguts nach den Archivgesetzen des Bundes und der Länder. Diss. Bonn 1995.

 

19. Hans-Ullrich Gallwas: Das Persönlichkeitsrecht als Grenze menschlicher Neugier. In: Hermann Bannasch (Hrsg.), a.a.O. (cf. Anm. 17), pp. 31-43.

 

20. Cf. dazu das Kapitel "Das Ende der politischen Geschichtskontrolle und die Archive" in meinem Buch ",Ich entschuldige mich'. Der Ritus öffentlicher Buße", Berlin 2001, pp. .

 

21. So nach Eckhart G. Franz: Einführung in die Archivkunde. Dritte, grundlegend überarbeitete Auflage. Darmstadt 1990, p. 81.

 

22. ibid.

 

23. ibid.

 

24. Cf. dazu das Kapitel "Präzeption" in meiner Abhandlung "Zeit-Erfahrungen. Sieben Begriffe zur Beschreibung moderner Zivilisationsdynamik", in: Hermann Lübbe: Modernisierung und Folgelasten. Trends kultureller und politischer Evolution, Berlin, Heidelberg, New York etc. 1997, pp. 23-50, pp. 25ff.

 

25. Cf. dazu meine Abhandlung "Technokratie. Politische und wirtschaftliche Schicksale einer philosophischen Idee", in: Hermann Lübbe: Politik nach der Aufklärung. Philosophische Aufsätze. München 2001, pp. ·.

 

26. Cf. dazu Silvano Möckli: Direkte Demokratie. Ein Vergleich der Einrichtungen und Verfahren in der Schweiz und Californien, unter Berücksichtigung von Frankreich, Italien, Dänemark, Irland, Österreich, Liechtenstein und Australien. Bern, Stuttgart, Wien 1994.

 

27. So hat sich zum Beispiel der 69. Deutsche Archivtag in Münster unter anderem mit den Plakaten, Transparenten und sonstigen Parolenträgern im Kontext der Studentenbewegung Ende der sechziger Jahre befaßt. Cf. dazu Peter Dohms: Studentenbewegung und Überlieferungsvielfalt - das Beispiel Nordrhein-Westfalen. In: Der Archivar 52. Jahrgang, Heft 3 (Juli 1999), pp. 225-233.

 

28. Cf. dazu das Kapitel "Säkularisierung oder die abnehmende soziale Mächtigkeit religiöser Institutionen" in meinem Buch "Religion nach der Aufklärung", Graz, Wien, Köln 21990, pp. 91-106.

 

29. Thomas C. Reeves: The Empty Church. Does Organized Religion Matter Anymore? New York 1998.

 

30. "In Amerika gibt es bevölkerte Kirchen, auch wenn der Begriff der Volkskirchen in unserem Sinne unbekannt ist" - so Michael Zöller: Entchristlichung oder Entkirchlichung? Das ganze Amerika: soziale Formen moderner Religion. In: Friedhelm Hilterhaus, Michael Zöller (Hrsg.): Kirche als Heilsgemeinschaft - Staat als Rechtsgemeinschaft: welche Bindungen akzeptiert das moderne Bewußtsein? Köln 1993, pp. 185-195, p. 193.

 

31. Cf. dazu Gerhard Besier, Erwin K. Scheuch (Hrsg.): Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Teil II. Zürich, Osnabrück 1999, pp. 9-25: "Einführung".

 

32. Cf. den eindrucksvollen Überblick bei Eckhart G. Franz: Einführung in die Archivkunde. Dritte, grundlegend überarbeitete Auflage. Darmstadt 1990, pp. 7ff.

 

33. Cf. dazu meinen Aufsatz "Politische Organisation in der zivilisatorischen Evolution", in: Otto Depenheuer, Markus Heintzen, Matthias Jestaedt, Peter Axer (Hrsg.): Die Einheit des Staates. Symposion aus Anlaß der Vollendung des 60. Lebensjahres von Josef Isensee. Heidelberg 1998, pp. 9-27.

 

34. Zum Beispiel: Knut Ipsen: Völkerrecht. Ein Studienbuch. In Zusammenarbeit mit Volker Epping, Horst Fischer, Christian Gloria, Wolff Heintschel v. Heinegg. 3., völlig neu bearbeitete Auflage des von Eberhard Menzl† begründeten Werkes. München 1990, pp. XIX-XXXVIII, p. XXI.

 

35. Cf. dazu mit Zahlen aus der Mitte der neunziger Jahre Dieter Ruloff, in Zusammenarbeit mit Marc Holitscher: Vom Ost-West-Konflikt zum Kampf der Kulturen? Die neue Teilung der Welt im Zeitalter der Globalisierung. Studien zur Politikwissenschaft Nr. 299. Zürich 1997.

 

36. Cf. dazu exemplarisch Norbert Reimann: Das Westfälische Archivamt: Dienstleistungen für nicht-staatliche Archive in Westfalen-Lippe. In: Archivpflege in Westfalen-Lippe. Herausgegeben von Norbert Reimann und Horst Conrad. Heft 50 (1999), pp. 2-8.

 

37. Cf. dazu die Kapitel "Netzverdichtung. Zur Philosophie industriegesellschaftlicher Entwicklungen" sowie "Die Metropolen und das Ende der Provinz" in meinem Buch "Modernisierung und Folgelasten. Trends kultureller und politischer Evolution. Berlin, Heidelberg, New York etc. 1997, pp. 3ff. sowie 51ff.

 

38. Cf. dazu Andreas Metzing (Hrsg.): Digitale Archive - ein neues Paradigma? Beiträge des 4. Archivwissenschaftlichen Kolloquiums der Archivschule Marburg. Veröffentlichungen der Archivschule Marburg. Institut für Archivwissenschaft. Nr. 31. Marburg 2000.

 

39. Harald Weinrich: Lethe. Kunst und Kritik des Vergessens. München 1997.

 

Zum Anfang des Textes