VdA - 09.02.2016

Anträge auf Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bis zum 1. April 2016 stellen

Fulda. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung von NS-Raubgut zur Verfügung. Die nächste Antragsfrist für längerfristige Forschungsprojekte endet am 1. April 2016. Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig. 

Unabhängig von ihrem Wert können Kunstwerke, Möbel, Bücher und sonstiges Kulturgut Gegenstand der Untersuchung sein. Das Zentrum fördert systematische Bestandsprüfungen und Grundlagenforschung zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs sowie die Erschließung von Archivbeständen. Antragsberechtigt sind neben öffentlichen Einrichtungen nun auch private Sammlungen und privat getragene Einrichtungen in Deutschland, die bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung folgen wollen.

Weitere Informationen zur Förderung sowie die aktuellen Antragsformulare sind zugänglich unter: www.kulturgutverluste.de/de/foerderung/foerderung-von-projekten. Im Vorfeld der Frist berät der Fachbereich Provenienzforschung Antragssteller in allen inhaltlichen und formalen Fragen.

Kontakt:
Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Fachbereich Provenienzforschung
Sophie Leschik
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg

Telefon +49 (0)391 7 277 63 25
Telefax +49 (0)391 7 277 63 6
E-Mail: sophie.leschik@kulturgutverluste.de