Workshop des Landesverbandes Sachsen im VdA "Die kommunale Entgeltordnung und ihre Bedeutung für Archivarinnen und Archivare – Chancen und Risiken"

Bericht: Silva Teichert

Am 1. Januar 2017 trat die neue kommunale Entgeltordnung zum TVöD der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Kraft. Diese bringt für die Archivarinnen und Archivare in den Kommunen wesentliche Verbesserungen hinsichtlich ihrer realen Eingruppierung mit sich. Die neue Entgeltordnung richtet sich nun nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen in der Verwaltung und sieht für den archivischen Bereich keine speziellen Eingruppierungsmerkmale mehr vor. Damit erhalten die Archivmitarbeiter endlich die Chance, gemäß ihrer Ausbildung und ihrer tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten und Aufgaben entsprechend rechtssicher eingruppiert zu werden.

Dies geschieht besonders vor dem Hintergrund eines in den vergangenen Jahren massiv veränderten Berufsbildes – zu nennen sind hier Stichworte wie elektronische Archivierung und Digitalisierung – und einer breitgefächerten Fachausbildung vom FAMI bis zum wissenschaftlichen Hochschularchivar. Die neue Entgeltordnung bietet nun die Möglichkeit, die Arbeitsplätze zu überprüfen und neu zu bewerten und damit realistisch auf der Grundlage festgelegter Tätigkeitsmerkmale eingruppieren zu lassen. Dies passiert nicht automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag des Arbeitnehmers gegenüber seiner Personalabteilung. Voraussetzung dafür ist eine den aktuellen Aufgaben entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung.

Umfragen haben jedoch gezeigt, dass ein Großteil der sächsischen Kommunalarchivare keine bzw. veraltete und nicht den tatsächlichen Tätigkeiten entsprechende Beschreibungen vorzuweisen haben. Auch fehlen vielen Berufskollegen gegenüber ihren Verwaltungen rechtssichere Argumente, um ihren Forderungen nach einer korrekten Eingruppierung Nachdruck zu verleihen.Vor diesem Hintergrund veranstaltete der Landesverband Sachsen am 25. Oktober einen Workshop, der im Stadtarchiv Chemnitz stattfand.Im Mittelpunkt standen dabei die Vorstellung der neuen Entgeltordnung und die damit einhergehenden Veränderungen sowie praktische Hinweise und Handreichungen für die Erarbeitung von Arbeitsplatzbeschreibungen.

Bereits bei der Vorstellungsrunde wurde deutlich, welche Sorgen und Nöte die 14 aus dem kommunalen Bereich kommenden Teilnehmer im Zusammenhang mit der Thematik bewegten und mit welchen demzufolge hohen Erwartungen sie zu diesem Workshop angereist waren. Dem Vorstand war es gelungen, ihnen mit Harry Scholz einen äußerst kompetenten und sachkundigen Referenten und Gesprächspartner an die Seite zu stellen. Herr Scholz, Mitglied im Arbeitskreis Berufsbild und Archivische Fachaufgaben des VdA und Vorsitzender des Unterarbeitskreises Archivische Fachaufgaben, begleitete zwischen 2011 und 2013 als Sachverständiger für die Archive die Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung des Bundes. Er kennt darüber hinaus auch die Schwierigkeiten tariflicher Natur, die sich aus der häufig mangelnden Akzeptanz der Archive seitens der Archivträger ergeben. Hier schließt sich wiederum der Kreis zum diesjährigen Sächsischen Archivtag in Dresden, der genau dieses Thema in den Fokus stellte.

Nachdem Herr Scholz einleitend die Eckpunkte der neuen Entgeltordnung erläutert hatte, stand im weiteren Verlauf des Workshops die Grundlagenvermittlung zur Thematik der Arbeitsplatzbeschreibung auf der Agenda. Was sind die Tätigkeitsmerkmale und Arbeitsvorgänge eines Archivars in den unterschiedlichen Qualifikations- und demzufolge Eingruppierungsstufen? Auf was ist bei der Erarbeitung von Tätigkeitsbeschreibungen, Stellenaus- und -beschreibungen zu achten? Wo liegen die Stolperfallen? Welche Chancen, aber auch Risiken bergen die Formulierungen in diesen Dokumenten, die Grundlage für eine korrekte Eingruppierung sind? Auf was legen Personalabteilungen bei der Stellenbewertung Wert, auf was achten sie besonders?

Dabei versuchte der Referent, den Teilnehmern die Sichtweise der Organisations- und Personalmitarbeiter nahe zu bringen, um so den Blick für das Wesentliche bei der Erarbeitung der Dokumente und in der Argumentation zu schärfen. In beispielhaften und sehr praxisbezogenen Übungen gab er anschließend den Teilnehmern des Workshops Hinweise und Argumentationshilfen zu Tätigkeitsbeschreibungen, Stellenbewertungen und möglichen Anträgen auf Höhergruppierung. Dabei verwies er mehrfach auf den vom VdA, Arbeitskreis Berufsbild und Archivische Fachaufgaben, erarbeiteten Beispielkatalog als Orientierungshilfe bei der tariflichen Einordnung und Bewertung von archivischen Tätigkeiten. Dieser ist auf der Homepage des VdA unter „Empfehlungen“ eingestellt und einsehbar. Er liefert eine hervorragende Handreichung für die künftige Erarbeitung von Arbeitsplatzbeschreibungen im Zusammenhang mit einer korrekten tariflichen Eingruppierung.

Am Ende des Workshops waren sich die Teilnehmer einig, dass der Tag für alle ein Zugewinn war und sie nun mit einem anderen Blick und besseren Argumenten in Stellen- und Eingruppierungsgespräche gehen werden. Dabei war wichtig, dass Herr Scholz immer wieder darauf aufmerksam machte, dass die Archivare mit mehr Selbstvertrauen ihren berechtigten Forderungen Nachdruck verleihen müssen, denn sie sind nicht das berüchtigte fünfte Rad am Wagen, sondern ein wichtiger Bestandteil kommunaler Verwaltungen. Dem muss auch tariflich Rechnung getragen werden. Der Workshop selbst verlief in einer vertrauensvollen kollegialen Atmosphäre und war geprägt von einem konstruktiven Miteinander, was beide Seiten als sehr positiv empfanden. Zu danken ist neben dem Referenten auch dem Stadtarchiv Chemnitz, das ein hervorragender Gastgeber für diesen Workshop war.