Seit 2011 vergeben der Thüringische Archivarverband (Landesverband Thüringen im Verband Deutscher Archivarinnen und Archivare) und die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen gemeinsam den Thüringer Archivpreis. Er ist mit 5000 € dotiert und wird alle zwei Jahre ausgelobt.
Sein Zweck besteht in der Förderung des Thüringer Archivwesens durch Prämierung herausragender Leistungen, die von öffentlichen Archiven (im Sinne des Thüringer Archivgesetzes) erbracht worden sind.
Der Preis wird vergeben für:
Es werden nur bereits abgeschlossene oder in der Endphase befindliche Projekte prämiert, keine Planungen oder Projektentwürfe.
Empfänger des Thüringer Archivpreises können nur staatliche und nichtstaatliche öffentliche Archive auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen sein, z.B. Archive der Kommunen, Kirchen und Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts, der Wirtschaft, Medien sowie von Vereinen und Verbänden.
Auch die Leistungen kleinerer und ehrenamtlich geführter Archive sollen durch den Preis gewürdigt werden.
In Ausnahmefällen kann der Archivpreis je zur Hälfte an zwei Parteien gehen.
Es werden nur Institutionen prämiert, keine Einzelpersonen.
Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Die Bewerbungsfrist ist der 31. Januar des Folgejahres zum Ausschreibungsjahr. Wiederholte Bewerbungen sind möglich.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind schriftliche Anträge mit einer Begründung einzureichen, für die beim Vorstand des Thüringer Archivarverbandes sowie auf dessen Homepage ein Formular abgerufen werden kann.
Der Archivpreis wird auf Vorschlag Dritter oder auf Grund von Selbstbewerbungen vergeben. Vorschläge für die Vergabe des Preises können alle Personen einreichen, die mit dem Thüringer Archivwesen in irgendeiner Verbindung stehen, also auch von Archivbenutzern.
Die Bekanntgabe des Preisträgers und die Vorstellung seiner prämierten Leistung erfolgt auf dem nächstfolgenden Thüringischen Archivtag durch den Vorstand des Thüringer Archivarverbandes. Die Preisverleihung selbst findet in einer separaten Veranstaltung am Ort des Preisträgers statt, die dieser nach seinen Möglichkeiten ausrichtet.
Das Preisgeld darf nur für archivische Zwecke verwendet werden.