66. Thüringischer Archivtag 2026

Bericht über den 66. Thüringischen Archivtag am 6. Mai 2026 in Bad Blankenburg 

von Dr. Jens-Jörg Riederer

Weil der Mitteldeutsche Archivtag, den wir gemeinsam mit den Landesverbänden Sachsen-Anhalt und Sachsen planen, auf Wunsch des Letzteren ins Jahr 2027 verschoben wurde, hat sich der Vorstand des VdA-Landesverbandes Thüringen entschlossen, in diesem Jahr einen eintägigen Archivtag „einzuschieben“. Dieser nunmehr 66. Thüringische Archivtag fand am 6. Mai d. J. in der Stadthalle Bad Blankenburg zu dem Thema „Überliefern und Bewerten im Verbund – Projekte und Ansätze archivischer Kooperation“ statt. Er verstand sich durchaus als Vorbereitung für den Mitteldeutschen Archivtag, der sich ebenfalls archivübergreifenden Kooperationsmöglichkeiten widmen wird.

Passend dazu eröffnete der neugewählte Vorsitzende des VdA und Direktor des Stadtarchivs Leipzig Dr. Michael Ruprecht mit einem Impulsvortrag. In seiner offenen und zupackenden Art schilderte er eingangs die für Außenstehende schwer verständliche Uneinheitlichkeit von Satzungen, Benutzer- und Gebührenordnungen etc. im deutschen Archivwesen. Die längst voll in Gang befindliche Digitalisierung zwinge zum Umdenken. Namentlich kleine Archive, so Ruprechts Credo, werden allein für sich nicht „überleben“ können. Neue Formen der Vernetzung und Kooperation sind zwingend, wobei es um gemeinsames Beraten und Abstimmen geht, die daraus folgenden praktischen Entscheidungen jedoch letztlich weiterhin jedem Archiv selbst obliegen. Abschließend lud Ruprecht zum Mitteldeutschen Archivtag vom 24. bis 26. Mai 2027 nach Leipzig ein und warb für eine Mitgliedschaft im VdA.

Nach diesem fulminanten Auftakt folgte der Vortrag von Herrn Dr. Sebastian Kraffzig, dem Leiter des Interkommunalen Kreisarchivs Nordhessen mit Sitz in Bad Hersfeld. Als verantwortlich für 18 Kommunen in den drei hessischen Landkreisen Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder und Vogelsberg ist dem Archiv interkommunale Kooperation gewissermaßen strukturell vorgegeben und dennoch keineswegs selbstverständlich. Die unterschiedlichen Archivbestände bedeuten einerseits eine hohe Komplexität, bieten anderseits Möglichkeiten zur Abstimmung der Dokumentationsziele, die aktuell noch in Arbeit sind. Noch sei es nicht gelungen, in allen Kreisverwaltungen gleichwertige archivfachliche Prozesse zu etablieren, archivische Vorfeldarbeit sei von einzelnen Kommunen mitunter gar nicht erwünscht. Auf der Ebene der Sachbearbeiter funktioniere die Abstimmung über die „Bewertungshoheit“ und kooperative Aufbewahrungsrichtlinien gut, bei den Amtsleitern weniger. Am überzeugendsten wirkte noch immer das Argument der Kosten, die bei den anstehenden E-Akten zwingend Absprachen erforderten.

Es folgte Dr. Matthias Buchholz, der heute das Archiv und die Bibliothek der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Berlin leitet. 2011 hatte er mit seiner gedruckten Dissertation „Archivische Überlieferungsbildung im Spiegel von Bewertungsdiskussion und Repräsentativität“ (erschienen beim Landschaftsverband Rheinland LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum, Archivhefte 53) ein praktisch handhabbares Standardwerk zum Thema Bewertung vorgelegt. Gegen die gerade in dieser archivischen Königsdisziplin offenbar unausrottbare Ängstlichkeit, „etwas falsch zu machen“, stellte Buchholz mit Blick auf gültige Vorschriften klar: „Ich möchte nur wissen, was ich aufheben muss.“ Für alles Andere sei ein klar umrissenes Dokumentationsprofil für das Besondere eines Archivs maßgeblich, starre Vorgaben der immer noch beliebten Bewertungskataloge dagegen kaum. Stattdessen stellen eigene Bewertungsbögen über die getroffenen Entscheidungen eine unbedingt notwendige Transparenz her. Um mehr Sicherheit zu gewinnen ermunterte Buchholz dazu, die berufstypische Scheu, sich über Bewertungsentscheidungen kollegial auszutauschen, zu überwinden. In der anschließenden Diskussion erlaubte sich Unterzeichnender die Bemerkung, dass das viel geschmähte „Bauchgefühl“ bei der Bewertung doch nichts anderes als archivische Erfahrung meine und damit eine gute Grundlage bilde, um fundierte Bewertungsentscheidungen zu treffen.

Um auch andere Archivsparten einzubeziehen stellte Frau Rita Seifert vom Universitätsarchiv Jena das Bewertungsmodell für Studierendenakten vor, das in dem von ihr geleiteten „Arbeitskreis der Thüringer Universitäts- und Hochschularchive“ seit einigen Jahren gemeinsam als Empfehlung erarbeitet wird. Bei gut 150.000 Studierenden in Thüringen machen deren Studienakten den Großteil an akademischen Akten insgesamt aus. Mit Blick auf deren z. T. Jahrhunderte lang zurückreichende Überlieferung hat der Arbeitskreis sich entschlossen, alle Studierende Thüringens mit Basisdaten zu Person und Studium zumindest elektronisch zu dokumentieren. Schwerpunkte in der Überlieferungsbildung folgen hochschulpolitischen Zäsuren, wie etwa die III. Hochschulkonferenz der SED 1968 und natürlich die politische Wende 1990, ergänzt um Querschnitte etwa alle fünf oder zehn Jahre. Diskutabel bleibt, wie man prospektiv Akten von Studierenden sichern kann, die es im späteren Leben zu besonderem wissenschaftlichen Ansehen oder politischem Einfluss bringen.

Anschließend stellte Vorstandsmitglied Dr. Antje Schloms Wege der Kooperation und Abstimmung zwischen der Stadtbibliothek und dem Stadtarchiv Mühlhausen vor. Beide gehören unter Beibehaltung ihrer organisatorischen Selbständigkeit zusammen, wobei das Archiv einen Teil der Bibliothek als seinen Lesesaal nutzt, was den Nutzerzahlen sehr zugute kommt. Die enge Kooperation führte sogleich zu Einsparungen bei doppelten Zeitungsabonnements, aber auch beim Abgleich von Büchereinkäufen stellen sich Synergieeffekte ein.

Erneut informierte Frau Christine Träger als Projektleiterin Digitales Magazin (DIMAG) am Landesarchiv Thüringen über den Sachstand zur digitalen Langzeitarchivierung im Freistaat. Das Landesarchiv ist bereit, etwa zehn Verbünden aus nichtstaatlichen, öffentlichen Archiven eine Nachnutzung von DIAMG anzubieten, einzelnen Archiven indes nicht. Durch eine Verwaltungsvereinbarung wird ein einfaches Nutzungsrecht für die DIMAG-Software eingeräumt. Überschlägig und unverbindlich ist nach jetzigem Stand je Verbund mit etwa folgenden Kosten zu rechnen: 6.000 € für Beratung und Schulung bei Ersteinrichtung, 7.000 € für Dateiformatkonverterlizenzen und -support. Technischen und fachlichen Support berechnet das Landesarchiv nach Personentagen (z.B. drei PT zu 3.000 €); dazu kommen noch die bisher unbekannten Speicherkosten für das genutzte Rechenzentrum. Die Verbünde selbst brauchen für ihre Rechteverwaltung und Anwenderbetreuung sowie Kontakte zum Landesarchiv und Rechenzentrum mindestens je eine halbe Personalstelle.

Seit dem 1. August 2025 hat der Freistaat wieder eine eigene Archivberatungsstelle (ABSt), die derzeit der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit im Landesarchiv Thüringen zugeordnet ist und ihren Dienstsitz im Hauptstaatsarchiv Weimar hat. Vertreten wird sie von Herrn Michael Weigert, der die Entwicklung und Arbeit der ABSt vorstellte. Eine Beratung erfolgt in allen archivfachlichen Fragen, allerdings nur auf Anforderung der Archive an die ABSt, die von sich aus nicht aktiv werde. Grundsätzlich arbeitet sie nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Zur weiteren Entwicklung des Thüringer Archivportals bat Weigert darum, dass jedes Archiv seine dortigen Hausdaten aktuell halten und weiter selbständig Archivbestände einpflegen möge. Überdies stellte er von ihm angeregte oder zu organisierende Weiterbildungsveranstaltungen in Aussicht.

Eine schöne Geste war der Dank der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalarchive für die Kolleginnen Ute Simon vom Stadt- und Kreisarchiv Schmalkalden, Andrea Keiner vom Kreisarchiv Hildburghausen und Edith Raddatz vom Stadtarchiv Bad Liebenstein. Mit Blick auf deren anstehenden Ruhestand würdigte Frau Constanze Mann den langjährig engagierten Einsatz der Kolleginnen als Archivleiterinnen.