VdA-Ältere Nachrichten

VdA - 02.08.2010

CALL FOR PAPERS

81. DEUTSCHER ARCHIVTAG 2011 BREMEN

ARCHIVRECHT

Fulda. Vom 21. bis 24. September 2011 findet in Bremen der 81. Deutsche Archivtag statt. Der Vorstand des VdA hat sich für das folgende Rahmenthema entschieden:

ARCHIVRECHT

Die Alltagsarbeit in Archiven ist in starkem Maße durch rechtliche Rahmenbedingungen geprägt. Dabei stehen unterschiedliche Interessen wie Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit teilweise untereinander und mit archivischen Fachinteressen im Spannungsverhältnis.
 
Beim 81. Deutschen Archivtag in Bremen sollen grundsätzliche Überlegungen zum Regelungsbedarf ebenso in den Blick genommen werden wie Spielräume bei Umsetzungen vor allem bei der Überlieferungsbildung, der Vertragsgestaltung im Sammlungsbereich und bei der Nutzung.


Sektion 1: Der Auftrag der Archive und die Novellierung der Archivgesetze

In den letzten zwei Jahrzehnten sind Aufgaben und Selbstverständnis von Archiven international z. B. im Code of Ethics (1996) und national in vielen Fachbeiträgen beschrieben und auf Archivtagen diskutiert worden. Die Rolle der Archive als „Werkzeug der Demokratie“, indem sie Transparenz schaffen und den Nachvollzug politischen und gesellschaftlichen Handelns ermöglichen, ist inzwischen weithin akzeptiert. Archive werden dabei in Selbst- und Fremdbeschreibungen zunehmend als kulturelle Gedächtnisinstitution mit klarem Kultur- und Bildungsauftrag (‚Lernort’) begriffen. An welchen Stellen und mit welchen Aufgaben könnte bzw. müsste dies gesetzlich kodifiziert werden?
Gleichzeitig wird in jüngster Zeit die Ausdehnung des Arbeitsfeldes der Archive in die Verwaltung hinein intensiver diskutiert. Für Archive sind v. a. angesichts der in die Verwaltungen einziehenden digitalen Welt neue Arbeitsfelder absehbar. Wie kann oder soll, gleichsam im Vorgriff auf mögliche kommende Veränderungen, ein verwaltungsorientiertes Archiv neuen Typs definiert werden?
Hinzu kommt, dass zur traditionellen Abstimmung mit dem Datenschutz künftig die Auswirkungen der Informationsfreiheitsgesetze berücksichtigt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund müssen Archivverwaltungen ihre Visionen vom ‚Archiv der Zukunft’ bei den Novellierungen von Archivgesetzen formulieren.

Vorbereitung und Leitung der Sitzung: Dr. Clemens Rehm, Landesarchiv Baden-Württemberg, Tel. 0711 212-4288, Fax 0711 212-4283, E-Mail: clemens.rehm@la-bw.de


Sektion 2: Rechtsfragen im Kontext von Angebot und Übernahmen

In der täglichen archivischen Praxis trifft man immer wieder auf die Abwehr archivischer Kompetenz, die Negation von archivrechtlichen Regelungen und auf Versuche, möglichst viele Aufgaben auf die Archive abzuwälzen. Im Kontext der Übernahme von amtlichem Schriftgut sind deshalb zahlreiche rechtliche Fragen denkbar: Wie können rechtliche Regelungen bei der Durchsetzung der Anbietungspflicht und der geordneten Übergabe von Unterlagen genutzt werden? Wie können Streitpunkte wie die Kostenübernahme bei Ablieferungen einvernehmlich geregelt werden? Wie argumentiert man kreativ gegen Löschungsgebote in Spezialgesetzen? Wie überzeugt man Gesetzgeber und Verwaltungsmitarbeiter davon, auch unberechtigt gespeicherte Daten als Beleg für Verwaltungshandeln aufzubewahren? Wie werden Schutzfristen festgelegt und was ist bei deren Verkürzung zu beachten? Welche Regelungen unterhalb von Rechtsnormen (Verordnungen, Dienstanweisungen etc.) sind für eine geordnete Übernahme erforderlich? Welche Fragen sind aufgrund von Gesetzeslücken in Spezialgesetzen (Personenstandsgesetz, Randvermerke) bei der Übernahme zu beachten? Wie müssen die archivrechtlichen Regelungen verändert werden, um der elektronischen Schriftgutverwaltung und den neuen Medien in der Verwaltung (web 2.0) gerecht zu werden?

Vorbereitung und Leitung der Sitzung: Mag. Dr. Irmgard Christa Becker, Archivschule Marburg, Tel. 06421 16971-13, Fax 06421 16971-10, E-Mail: irmgard.becker@staff.uni-marburg.de


Sektion 3: Rechte und Pflichten der Archive, Rechtsfragen zur Nutzung

Der Umgang mit Archivalien erfolgt stets vor dem Hintergrund rechtlicher Rahmenbedingungen. Dies gilt bereits im Hinblick auf die Vorfeldarbeit und wird besonders augenfällig, wenn es um Fragen der Nutzung von Archivgut geht und die Wünsche unserer Kunden auf den Handlungsrahmen von Archivarinnen und Archivaren treffen. Archivgesetze, aber auch Nutzerordnungen regeln diesen weiten Bereich. Veränderungen im gesellschaftlichen und politischen Umfeld sowie technische Entwicklungen wirken sich dabei unmittelbar auf die Archive aus und stellen diese vor neue Anforderungen, dies wurde im Zusammenhang mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz deutlich, aber auch bei der Novellierung des Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009. In der Sektion soll weiterhin danach gefragt werden, welche Auswirkungen sich beispielsweise durch die Informationsfreiheitsgesetzgebung ergeben, welche Veränderungen durch Internet und EDV auf die Archive zukommen und was zum Thema Datenschutz und zur Datensicherheit beachtet werden muss. Die Beiträge für diese Sektion sollen insbesondere den archivischen Rahmen abstecken und dabei vor allem die mit der Nutzung von Archivgut verbundenen Aspekte in den Blick nehmen.

Vorbereitung und Leitung der Sitzung: Dr. Ulrike Gutzmann, Unternehmensarchiv der Volkswagen AG, Wolfsburg, Tel. 05361 925667, Fax 05361 976957, E-Mail: ulrike.gutzmann@volkswagen.de


Sektion 4: Vertragsgestaltung bei Sammlungen, Nachlässen und Deposita

Die Überlieferung der meisten Archive wächst vor allem durch die Übernahmen im Rahmen der archivischen Zuständigkeit. Daneben bemühen sich die Archive, den Aussagewert ihres gewachsenen Bestandes weiter zu erhöhen. Zu diesem Zweck sammeln die Archive gezielt weitere Unterlagen, die Überlieferungslücken schließen oder wichtige Überlieferungsbereiche ergänzen können. Einige Archive akquirieren sogar hauptsächlich über ihre Sammlungstätigkeit. In fast alle Archive finden diese zusätzlichen Unterlagen als Sammlungsgut oder Nachlässe Eingang.
Die Formen der Bestandsergänzungen reichen von der Schenkung über den Kauf bis hin zum Depositum und zur Leihe. Sie ziehen je nach Vertragsgestaltung auch unterschiedlichste Rechte und Pflichten für den Geber und das Archiv als Nehmer nach sich. Die mit diesen Rechten und Pflichten verbundenen Folgen sollten den Beteiligten von vornherein bewusst sein.
Allerdings lassen allein schon die oft sehr unterschiedlichen Vertragsmuster zu gleichartigen Übertragungsformen, die in der Archivlandschaft Verwendung finden, vermuten, dass auf diesem Gebiet noch große Verunsicherung bzw. großer Verständigungsbedarf besteht.
Mit diesem Problem stehen die Archive sicher nicht allein. Insbesondere die uns verwandten Bereiche der Bibliotheken und Museen, deren Bestandsergänzungen in erster Linie auf Sammlungstätigkeit beruhen, können dazu ihre Erfahrungen einbringen. Neben den Archiven sind deshalb auch sie eingeladen, die Sektionssitzung mitzugestalten.

Vorbereitung und Leitung der Sitzung: Raymond Plache, Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Chemnitz, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz; Tel. 0371/3347910, Fax 0371/3347922, E-Mail: Raymond.Plache@sta.smi.sachsen.de


Für die Referate sind jeweils 20 Minuten vorgesehen. Als Themen können zunächst auch nur Arbeitstitel vorgeschlagen werden, die dann in Abstimmung mit den Sektionsleitern noch modifiziert werden können. Die Sektionsleiter stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Abgabeschluss ist der 1. Oktober 2010. Der Programmausschuss wird aus den Vorschlägen eine Auswahl unter dem Gesichtspunkt treffen, dass möglichst vielfältige Aspekte in den Sektionen angesprochen werden. Die Beiträge sollen dann auch wieder in einem Tagungsband publiziert werden. Dazu erhalten die Referentinnen und Referenten später nähere Informationen.

Über eine breite Resonanz freuen wir uns sehr.

Dr. Michael Diefenbacher, Vorsitzender des VdA