
Fachgruppenvorstand
Der Vorstand der Fachgruppe 2 besteht aus fünf VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).





Der Vorstand der Fachgruppe 2 besteht aus fünf VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).