
Fachgruppenvorstand
Der Vorstand der Fachgruppe 6 besteht aus zwei VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).


Der Vorstand der Fachgruppe 6 besteht aus zwei VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).