
Fachgruppenvorstand
Der Vorstand der Fachgruppe 3 besteht aus zwei VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).


16.03.2025, 14:45
Der Vorstand der Fachgruppe 3 besteht aus zwei VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).