Fachgruppenvorstand
Der Vorstand der Fachgruppe 3 besteht aus zwei VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).
25.04.2024, 14:12
Der Vorstand der Fachgruppe 3 besteht aus zwei VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).