Der VdA ist ein eingetragener Verein, zu dem sich Archivarinnen und Archivare in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen haben.
Der VdA wurde 1946 gegründet. Er nimmt als Fachverband die Interessen des deutschen Archivwesens wahr und setzt sich dafür ein, dass seine Mitglieder ihre wichtigen Dienstleistungen für die Gesellschaft und die Forschung erbringen können.
Die Förderung des fachlichen Austauschs und der Weiterbildung im Archivwesen ist dem VdA ein besonderes Anliegen. Zu diesem Zweck veranstaltet er jährlich den Deutschen Archivtag mit der Fachmesse ARCHIVISTICA und gibt Veröffentlichungen heraus. Er initiiert und unterstützt den Tag der Archive, an dem sich die deutschen Archive mit einem vielfältigen Programm der Öffentlichkeit präsentieren.
Die Vereinsmitteilungen erscheinen in der Zeitschrift ARCHIVAR. Zeitschrift für Archivwesen sowie auf dieser Website.
Im VdA sind Archivarinnen und Archivare aller Fachrichtungen vereinigt. Mit seinen derzeit rund 2.400 Mitgliedern ist er der größte Archivfachverband in Europa. Er gliedert sich nach den verschiedenen Archivsparten in acht Fachgruppen. Regional ist er in Landesverbänden organisiert. Zu aktuellen Themen werden Ausschüsse im Vorstand und Arbeitskreise eingerichtet.
Der VdA ist Mitglied des Internationalen Archivrats (ICA) und hat den vom Internationalen Archivrat verabschiedeten Kodex ethischer Grundsätze für Archivarinnen und Archivare angenommen. Er wirkt in der Section of Professional Associations (SPA) im ICA mit.
Die von der Generalversammlung des ICA 2010 in Oslo angenommene Universal Declaration on Archives steht seit 2011 in deutscher Fassung zur Verfügung. Die deutsche Übersetzung WELTWEITE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG ÜBER ARCHIVE ist von den deutschsprachigen Fachverbänden VdA, VÖA und VSA autorisiert.
Der Vorsitzende des VdA gehört in seiner Funktion dem Ausschuss des Verbands der Historikerinnen und Historiker Deutschlands an.
Den aktuellen Image-Flyer des VdA können Sie hier downloaden.