Der VdA kann für das Archivwesen viel bewirken – dafür benötigen wir Ihre Unterstützung

Ihre Spende und Ihr Engagement machen es möglich, dass wir das deutsche Archivwesen weiterhin unmittelbar fördern und dessen vielfältige Interessen im In- und Ausland gemäß unserer Satzung und unserem Leitbild adäquat vertreten können.

Nach der Satzung des VdA (§ 1 Abs. 2f.) verfolgen wir ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Als gemeinnützig anerkannter Verein (Finanzamt Fulda) sind wir finanziell von der Unterstützung einer breiten Basis von Förderern abhängig. Dankbar sind wir für jede zusätzliche Spende, egal ob einmalig oder durch eine regelmäßige Zuwendung. In diesem Sinne sagen wir schon jetzt DANKESCHÖN für Ihre Spende!

Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52-54 Abgabenordnung (AO) können beim Spender unter Berücksichtigung bestimmter Höchstsätze im Rahmen der Einkommensbesteuerung abgezogen werden. Dazu ist der zuständigen Stelle eine Zuwendungsbestätigung (bisher Spendenbescheinigung) vorzulegen.

Zur Vermeidung von Kosten bei gemeinnützigen Organisationen sieht der Gesetzgeber eine Vereinfachungsregelung vor, nach welcher für eine steuerliche Geltendmachung die Vorlage des Zahlbelegs (z.B. Kopie des Kontoauszugs) grundsätzlich ausreicht, wenn der Betrag die Kleinspendengrenze (z.Z. € 300,- p.a.) nicht übersteigt.

Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden und die kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellen.

Und so geht es:

  • Sie füllen das Online-Spendenformular aus und drücken auf den Button „Spende abschicken“.
  • Wir bearbeiten Ihre Spendenzusage
  • Sie erhalten von uns ein Schreiben mit Informationen zur konkreten Abwicklung auf dem Postweg

 

 

Spendenauftrag

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Spenden sind steuerlich absetzbar. Ab einem Jahresspendenbetrag von mindestens 100,- Euro erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung im Februar des nächsten Jahres.
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