Fachgruppenvorstand
Der Vorstand der Fachgruppe 8 besteht aus zwei VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).
11.10.2024, 17:58
Der Vorstand der Fachgruppe 8 besteht aus zwei VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).