Fachgruppenvorstand
Der Vorstand der Fachgruppe 8 besteht aus zwei VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).
28.03.2024, 20:34
Der Vorstand der Fachgruppe 8 besteht aus zwei VertreterInnen, die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt werden (§ 8 Abs. 2 Satzung).