Fachgruppenvorstand
Der Vorstand der Fachgruppe 4 besteht aus einem/er VertreterIn, der/die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt wird (§ 8 Abs. 2 Satzung).
N.N.
03.12.2024, 10:20
Der Vorstand der Fachgruppe 4 besteht aus einem/er VertreterIn, der/die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt wird (§ 8 Abs. 2 Satzung).