
Fachgruppenvorstand
Der Vorstand der Fachgruppe 4 besteht aus einem/er VertreterIn, der/die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt wird (§ 8 Abs. 2 Satzung).

N.N.
26.08.2025, 23:01
Der Vorstand der Fachgruppe 4 besteht aus einem/er VertreterIn, der/die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt wird (§ 8 Abs. 2 Satzung).