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Fachgruppenvorstand
Der Vorstand der Fachgruppe 4 besteht aus einem/er VertreterIn, der/die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt wird (§ 8 Abs. 2 Satzung).
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N.N.
27.07.2024, 07:31
Der Vorstand der Fachgruppe 4 besteht aus einem/er VertreterIn, der/die in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren durch die Mitglieder der Fachgruppe gewählt wird (§ 8 Abs. 2 Satzung).