Fulda. Aufgrund der bekannt gewordenen Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungsschutz hat der VdA am 29. Juni 2012 bei der Staatsanwaltschaft Köln Anzeige erstattet.
Nach Vorermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren nun ein (Bescheid der StA Köln vom 18. Juni 2013).
Mit Schriftsatz vom 17. Juli 2013 hat der VdA gegen den ermittelnden Oberstaatsanwalt wegen des Einstellungsbescheides eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und fordert die WIEDERAUFNAHME DER ERMITTLUNGEN GEGEN DEN VERFASSUNGSSCHUTZ WEGEN AKTENVERNICHTUNG (siehe PRESSEMITTEILUNG VdA 19. Juli 2013).