Fulda. Digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass Inhalte, die über digitale Schnittstellen konsumiert werden, für alle Menschen gleichermaßen wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sind, unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Voraussetzungen. Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten ist die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe. Sie erklärte bei einem Besuch in der Geschäftsstelle in Fulda den gesellschaftlichen Bewusstseinswandel hin zur digitalen Inklusivität - und wie auch Archive davon profitieren.
Meyer zu Bexten hat als Professorin für praktische Informatik an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) das „Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende“ (BliZ) gegründet und bis 2021 geleitet. "Behindertenbeauftragte sind sonst von Haus aus keine Techniker, ich dagegen bin Informatikerin. Das kommt natürlich der praktischen Umsetzung digitaler Standards sehr zugute: Am Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT (LBIT) und der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle, die am Regierungspräsidium Gießen angesiedelt ist, testen wir jährlich rund 200 Websites und mehrere Mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen in Hessen auf Barrierefreiheit. Allen, die getestet wurden, bieten wir kostenlose Beratung an. Angebote öffentlicher Stellen müssen heute zugänglich sein, es gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf die Website, außerdem ein "Barriere melden"-Button, mit dem Bürgerinnen und Bürger selbst eine Barriere melden können. Wenn keine Einigung zwischen Bürgerinnen und Bürger und der öffentlichen Stelle erzielt werden kann, schalten wir uns ein und schreiben die Webseitenbetreiber an. Diese müssen sich dann um Nachbesserung kümmern. Da wurden „echte Verbindlichkeiten geschaffen“, erklärt Meyer zu Bexten.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) gilt zwar seit 2002 - “sie wurde aber schlichtweg nicht beachtet. Erst mit der Einführung der EU-Richtlinie 2016/2102 aus dem Jahr 2016 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen wurden die öffentlichen Stellen zur barrierefreien Gestaltung der digitalen Angebote verpflichtet. Überprüft wird die Einhaltung durch entsprechende Überwachungsstellen im Bund und den Ländern. Die Verantwortung für digitale Barrierefreiheit wurde in den Ministerien angesiedelt - und inzwischen ist die Mitwirkung bei Betreibern digitaler Angebote im Allgemeinen gut, weil verstanden wurde, dass von digitaler Barrierefreiheit alle profitieren.”
Das betrifft auch Archive: Digitale Bestände, Findmittel und Websites müssen für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt zugänglich sein. "Dokumente, die neu eingestellt werden, müssen verschlagwortet werden. Dafür existieren heute automatisierte Prozesse. Leider gibt es gerade für Kommunen bisher keine Fördermittel für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Die strukturierte und überschaubare Erfassung der Daten, die dadurch vorangetrieben wird, verbessert auch die langfristige technologische Zukunftsfähigkeit der Archivbestände", so Meyer zu Bexten. In Bezug auf die zukünftige konstruktive Zusammenarbeit plant sie weitere Austauschformate mit Archivarinnen und Archivaren.

