Fulda. Der 94. Deutsche Archivtag wird vom 21. bis 23. September 2027 in Suhl stattfinden. Der Vorstand des VdA hat sich für das folgende Rahmenthema entschieden:
Stiefkind oder Königsdisziplin? Archivische Überlieferungsbildung heute
Die Überlieferungsbildung ist das Fundament archivischer Arbeit. Bei ihr entscheidet sich, was von Verwaltungshandeln, gesellschaftlichen Prozessen und individuellen Lebenswelten dauerhaft dokumentiert und für künftige Generationen nachgehalten wird. Trotz ihrer zentralen Bedeutung steht die Überlieferungsbildung im archivischen Alltag an vielen Stellen unter Druck: Zeitknappheit, Ressourcenmangel, steigende Erwartungen von Politik und Öffentlichkeit sowie die tiefgreifenden Folgen der digitalen Transformation erschweren eine grundlegende fachliche Auseinandersetzung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob sie tatsächlich noch als Königsdisziplin wahrgenommen wird – oder ob sie zunehmend zum organisatorischen und konzeptionellen Stiefkind zu werden droht.
Der 94. Deutsche Archivtag greift diese Herausforderungen auf und rückt die Überlieferungsbildung als fachliche, organisatorische und gesellschaftliche Schlüsselaufgabe erneut in den Mittelpunkt. Digitale Entstehungskontexte, hybride Bestände, dynamische Datenstrukturen und KI-gestützte Systeme stellen etablierte Bewertungsmethoden ebenso auf den Prüfstand wie die klassischen Provenienz- und Ordnungsprinzipien. Zugleich wird deutlich, dass die Überlieferungsbildung immer stärker von ihren Vorbedingungen abhängt wie der Durchsetzung der Anbietungspflicht, der frühzeitigen Einbindung bei der Entwicklung von Informationssystemen und dem Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Archivauftrag. Bewertungsentscheidungen entstehen zudem nicht im fachlichen Vakuum, sondern unter dem Einfluss politischer Erwartungen, institutioneller Steuerung und heterogener Nutzerinteressen. Der 94. Deutsche Archivtag lädt daher dazu ein, diese Wechselwirkungen kritisch zu reflektieren, neue konzeptionelle und praktische Ansätze zu diskutieren und die fachliche Autonomie der Überlieferungsbildung unter Bedingungen digitaler und gesellschaftlicher Komplexität neu zu bestimmen.
Erbeten werden Beiträge zu den unten aufgeführten oder verwandten Themenbereichen. Erwünscht sind theoretisch‑konzeptionelle Beiträge ebenso wie empirische Studien, Praxisberichte und kritische Fallanalysen aus allen Archivsparten.
Wichtiger Hinweis: Die genannten Bereiche dienen lediglich der Präzisierung des Tagungsthemas, die eingereichten Beiträge werden erst später zu Veranstaltungsabschnitten gruppiert.
Methoden und Instrumente
In den 1990er Jahren hat die Fachwelt intensiv über die Methoden der Überlieferungsbildung debattiert. Der von Angelika Menne-Haritz auf Grundlage von Theodore Schellenberg erarbeitete evidenzwertorientierte Ansatz spaltete die Archivwelt dabei in zwei Lager. Ende der 2000er Jahren entwickelte dann eine Arbeitsgruppe der BKK den Ansatz der Dokumentationsprofile weiter und verfasste eine entsprechende Arbeitshilfe für den kommunalen Bereich. Seitdem ist es um das Thema ruhiger geworden. Es ist daher an der Zeit, die Diskussion wieder stärker aufleben zu lassen. Nach welchen Prinzipien und Grundannahmen entscheiden also Archive heute, was archivwürdig ist und was nicht? Welche Theoriemodelle wenden sie dabei an und wie operationalisieren sie sie in der Praxis? Was sind geeignete Bewertungskriterien und wie können sie definiert werden? Gibt es so etwas, wie objektiv und überzeitlich richtige Bewertungsentscheidungen? Und wenn nicht, welche Konsequenzen sollten wir daraus ziehen? Welche Unterschiede gibt es bei der Überlieferungsbildung zwischen den Archivsparten? Sind diese Unterschiede nur traditionell bedingt oder bedürfen unterschiedliche Überlieferungsstrukturen auch unterschiedlicher Methoden? Sollte die Überlieferungsbildung verschiedener Akteure besser aufeinander abgestimmt werden (z. B. Bund, Länder und Kommunen)? Wie können Archive gewährleisten, dass personen- und zeitübergreifend konsistente Bewertungsentscheidungen getroffen werden? Welche Instrumente und Hilfsmittel kommen dazu zum Einsatz? Welche Rolle kann und sollte etwa der Bewertungskatalog spielen? Gibt es nur eindeutig archivwürdige und eindeutig kassable Unterlagen oder gibt es auch welche dazwischen? Und wenn Letzteres zutrifft, wie gehen wir damit um? Dürfen bei der Bewertung etwa nur inhaltliche Erwägungen eine Rolle spielen oder ist z. B. auch eine Kosten-Nutzen-Abwägung zulässig, insbesondere bei Unterlagen, für deren Übernahme und Nutzbarmachung erhebliche Ressourcen aufgewendet werden müssen?
Vorbedingungen und Voraussetzungen
Eine sinnvolle und zielgerichtete Überlieferungsbildung ist nur möglich, wenn bestimmte Vorbedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind. Denn bewertet und ins Archiv übernommen werden können nur Unterlagen, die zu diesem Zeitpunkt noch existieren und in einer Form vorliegen, in der sie archivfähig sind. Unter anderem im Zuge der digitalen Transformation ist beides nicht mehr sichergestellt. Unterlagen, die jenseits von E-Akte-Systemen entstehen, sind häufig flüchtig und im Zweifel längst verloren, wenn sie das zuständige Archiv übernehmen möchte. Zudem ist Behörden usw. nicht immer bewusst, dass auch solche Unterlagen anbietungspflichtig sind, oder sie bestreiten die Anbietungspflicht sogar. Hinzu kommt, dass es nicht in allen Archivgesetzen ein Löschungssurrogat für personenbezogene Daten gibt. In der Folge gehen Unterlagen, die wesentlich für das Verständnis der kollektiven und individuellen Geschichte sind, für künftige Generationen verloren. Wie kann also z. B. im Rahmen der archivischen Vorfeldarbeit Sorge dafür getragen werden, dass relevante Unterlagen für die Bewertung und Übernahme zur Verfügung stehen? Werden die Methoden des Archiving by Design schon in Archiven angewendet und wenn ja, wie lassen sie sich in der Praxis operationalisieren? Mit welchen Mitteln lässt sich die Anbietungspflicht in der Praxis durchsetzen? Und welche Ansätze gibt es, um für einen besseren Ausgleich zwischen Datenschutz und dem öffentlichen Interesse an Informationen zu sorgen?
Digitale Transformation und Datenstrukturen
Die digitale Transformation verändert die Grundlagen archivischer Überlieferungsbildung umfassend. Digitale Systeme erzeugen neue Unterlagenformen und komplexe, vernetzte Datenstrukturen, wodurch zentrale archivische Prinzipien unter Anpassungsdruck geraten. Welche Auswirkungen hat das auf die Überlieferungsbildung? Sind klassische Methoden weiterhin tragfähig oder bedarf es grundlegender konzeptioneller Weiterentwicklungen?
Daten- und Speicherformate gewinnen für langfristige Sicherung und Nutzbarkeit zunehmend an Bedeutung. Zugleich stellen dynamische Datenbestände, kontinuierlich aktualisierte Systeme und große Datenmengen neue Anforderungen dar. Welche Rolle spielen Formate bei der Auswahl überlieferungsrelevanter Unterlagen? Wie lassen sich dynamische oder massenhafte Daten sinnvoll integrieren? Und was sind unter diesen Bedingungen geeignete Überlieferungseinheiten?
Hybride Überlieferungsformen und provenienzübergreifende Datenstrukturen, wie sie v. a. in Fachverfahren und Dokumentenmanagementsystemen entstehen, gehören zunehmend zum archivischen Alltag und fordern die klassischen Ordnungsprinzipien heraus. Wie lassen sich hybride und komplementäre Bestände adäquat bewerten und übernehmen? Wie kann der Kontext in provenienzübergreifenden Strukturen gewahrt werden? Und welche Strategien gibt es im Umgang mit nicht interoperablen Systemen?
Mit der Verlagerung von Daten in Cloud-Infrastrukturen und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz verändern sich die Rahmenbedingungen archivischer Arbeit. Welche Auswirkungen haben Cloud und Plattformökonomien auf archivische Zuständigkeiten und Prozesse? Welche Chancen und Risiken ergeben sich durch KI und eine mögliche Automatisierung der Bewertung?
Und zuletzt erfordern diese Entwicklungen neue Strategien und Kompetenzen. Welche Kompetenzen und Ressourcen werden also künftig benötigt? Wie müssen sich Archive organisatorisch weiterentwickeln? Und wie kann unter Bedingungen digitaler Komplexität eine verlässliche Überlieferungsbildung gewährleistet werden?
Fachliche Autonomie, Nutzerinteressen und politische Erwartungen
Überlieferungsbildung steht heute im Spannungsfeld zwischen fachlicher Autonomie, heterogenen Nutzerinteressen und wachsenden politischen Erwartungen. Bewertungsentscheidungen sind nicht nur fachliche Akte, sondern entstehen häufig unter institutionellen, politischen und gesellschaftlichen Einflussfaktoren. Reale Entscheidungspraktiken stehen hier im Fokus, einschließlich ihrer Konflikte, Grauzonen und pragmatischen Lösungen. Wie resilient ist also die archivische Fachautonomie im Alltag? Wo und wie wird in Bewertungsentscheidungen eingegriffen – offen oder subtil –, etwa im Kontext von Sparmaßnahmen, Reformprozessen, Imageinitiativen oder politisch sensiblen Themen? Wie reagieren Archive auf explizite oder implizite Erwartungen von Archivträgern, etwa in Bezug auf Effizienz, Digitalisierung, Krisendokumentation oder Identitätsstiftung?
Gleichzeitig sehen sich Archive einer zunehmend vielfältigen Nutzungslandschaft gegenüber. Forschung, Medien, genealogische Communities, Bürgerinitiativen, Verwaltung und digitale Öffentlichkeiten formulieren teils sehr unterschiedliche Erwartungen: Wie lassen sich Nutzerinteressen systematisch erfassen und in Bewertungsprozesse integrieren? Wo liegen sinnvolle Grenzen von Partizipation, um Überlieferungsbildung nicht zu einem „Wunschkonzert“ werden zu lassen? Welche empirischen Erkenntnisse zu Nutzungserwartungen liegen vor, und wie haben diese Bewertungsentscheidungen beeinflusst – positiv oder verzerrend?
Auch der Anspruch auf Transparenz wirft grundlegende Fragen auf: Wie kann Nachvollziehbarkeit von Bewertungsentscheidungen hergestellt werden, ohne komplexe Abwägungen zu trivialisieren oder zu banalisieren? Welche Formen der Dokumentation sind praktikabel und adressatengerecht? Wie gehen Archive mit Erwartungsdruck um, den sie fachlich oder strukturell nicht erfüllen können?
Vor dem Hintergrund digitaler Verwaltungsumgebungen, Datenplattformen und KI‑gestützter Systeme verschärfen sich diese Fragen weiter: Wie verändern digitale Strategien Autonomie, Transparenz und Nutzerorientierung in der Überlieferungsbildung? Entstehen neue Formen der Einflussnahme – und welche neuen Handlungsspielräume eröffnen sich zugleich?
Wenn Sie zu einem oder mehreren der aufgezeigten Aspekte einen Beitrag auf dem Deutschen Archivtag 2027 leisten möchten, freuen wir uns über Ihre Einsendung. Ihr Abstract (max. 2500 Zeichen) schicken Sie bitte mit dem Betreff „Call for Papers Deutscher Archivtag 2027“ an die E-Mail-Adresse info@vda.archiv.net
Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2026.
Wir freuen uns über eine breite Resonanz!
Dr. Michael Ruprecht, Vorsitzender
und die Mitglieder des Programmausschusses Dr. Andreas Becker, Dr. Marco Birn und Dr. Maria von Loewenich
Weitere wichtige Hinweise
Geben Sie in Ihrem Abstract bitte die vollständigen Namen, Abgeber/Dienstherren und Kontaktdaten aller beteiligten Personen an. Für das Halten eines Vortrags sollten maximal zwei Personen eingeplant werden.
Der Deutsche Archivtag lebt vom Engagement der Teilnehmenden, deshalb sind Vortragshonorare und Reisekostenerstattungen nicht vorgesehen. Pro Vortrag werden jedoch einer Person die Tagungsgebühren erlassen.
Beiträge von kommerziellen Anbietern werden nicht angenommen. Es besteht aber die Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen im Rahmen der Fachmesse ARCHIVISTICA und den Ausstellerforen zu präsentieren.
Der Programmausschuss sichtet die Abstracts zeitnah nach Einsendeschluss und stellt so schnell wie möglich das Programm zusammen. Mit einer Rückmeldung ist dennoch nicht vor Mitte Januar 2027 zu rechnen. Wird ein Beitrag angenommen, so nimmt der Moderator/die Moderatorin der jeweiligen Sektion Kontakt zur/zum Einreichenden auf, sie gehören in der Regel nicht dem Programmausschuss an.
Bei der Bewertung der Abstracts lässt sich der Programmausschuss von den Kriterien inhaltliche Qualität, Aktualität, Innovationspotential und breite Relevanz leiten. Außerdem spielt eine Rolle, wie gut ein Beitrag zum Tagungsthema und zu den anderen Einreichungen passt.
Die Präsentationen zu allen Vorträgen sollen im Nachgang im internen Bereich der VdA-Website bereitgestellt werden. In der Tagungspublikation veröffentlicht werden dagegen nur Beiträge aus dem Hauptprogramm, für Beiträge aus den Sitzungen der Arbeitskreise und Fachgruppen ist das nicht vorgesehen.
